Muwatta von Imam Malik — Hadith #35586

Hadith #35586
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ الْمُسَيَّبِ، أَنَّهُ قَالَ الْمُحْصَنَاتُ مِنَ النِّسَاءِ هُنَّ أُولاَتُ الأَزْوَاجِ وَيَرْجِعُ ذَلِكَ إِلَى أَنَّ اللَّهَ حَرَّمَ الزِّنَا ‏.‏
Malik sagte: „Es ist nicht halal, eine christliche oder jüdische Sklavin zu heiraten, weil Allah, der Gesegnete, der Erhabene, in Seinem Buch sagt: „Die gläubigen Frauen, die Muhsanat sind, und die Frauen derer, denen das Buch vor dir gegeben wurde, die Muhsanat sind“ (Sure 5, Vers 6), und sie sind freie Frauen von den Christen und Juden. Allah, der Gesegnete, der Erhabene, sagte in Seinem Buch: „Wenn ihr es nicht seid.“ Reich genug, um gläubige Frauen zu heiraten, die Muhsanat sind, nimm gläubige Sklavinnen, die deine rechte Hand besitzt.“ " (Sure 4 Ayat 24) Malik sagte: „Unserer Meinung nach hat Allah die Ehe mit gläubigen Sklavinnen halal gemacht, und Er hat die Ehe mit christlichen und jüdischen Sklavinnen aus dem Volk der Schrift nicht halal gemacht.“ Malik sagte: „Die christliche und jüdische Sklavin ist für ihren Herrn aufgrund des Besitzrechts halal, aber der Geschlechtsverkehr mit einer magischen Sklavin ist aufgrund des Besitzrechts nicht halal.“ Yahya erzählte mir von Malik von Ibn Shihab, dass Said ibn al-Musayyab sagte: „Die Muhsanat unter den Frauen sind diejenigen, die einen Ehemann haben.“ Das bezog sich auf die Tatsache, dass Allah die Unzucht haram gemacht hat
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 28/1131
Grad
Maqtu Sahih
Kategorie
Kapitel 28: Ehe
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Themen: #Marriage #Quran

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