Muwatta von Imam Malik — Hadith #35635

Hadith #35635
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، أَنَّهُ كَانَ يَقُولُ فِي الأَمَةِ تَكُونُ تَحْتَ الْعَبْدِ فَتَعْتِقُ إِنَّ الأَمَةَ لَهَا الْخِيَارُ مَا لَمْ يَمَسَّهَا ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَإِنْ مَسَّهَا زَوْجُهَا فَزَعَمَتْ أَنَّهَا جَهِلَتْ أَنَّ لَهَا الْخِيَارَ فَإِنَّهَا تُتَّهَمُ وَلاَ تُصَدَّقُ بِمَا ادَّعَتْ مِنَ الْجَهَالَةِ وَلاَ خِيَارَ لَهَا بَعْدَ أَنْ يَمَسَّهَا ‏.‏
Ahya erzählte mir von Malik aus Nafi, dass Abdullah ibn Umar sagte, dass eine Sklavin, die die Frau eines Sklaven war und dann freigelassen wurde, das Recht auf Wahl hatte, solange er keinen Geschlechtsverkehr mit ihr hatte. Malik sagte: „Wenn ihr Mann Geschlechtsverkehr mit ihr hat und sie behauptet, dass sie es nicht wusste, hat sie immer noch das Recht zu wählen. Wenn sie verdächtig ist und man ihrer Behauptung der Unwissenheit nicht glaubt, dann hat sie keine Wahl, nachdem er Geschlechtsverkehr mit ihr hatte.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 29/1180
Grad
Mauquf Sahih
Kategorie
Kapitel 29: Scheidung
Vorheriger Hadith Alle Hadithe anzeigen Nächster Hadith
Themen: #Mother #Marriage

Verwandte Hadithe