Muwatta von Imam Malik — Hadith #35654

Hadith #35654
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، أَنَّهُ سَمِعَ ابْنَ شِهَابٍ، يَقُولُ إِذَا طَلَّقَ الرَّجُلُ امْرَأَتَهُ ثَلاَثًا وَهُوَ مَرِيضٌ فَإِنَّهَا تَرِثُهُ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَإِنْ طَلَّقَهَا وَهُوَ مَرِيضٌ قَبْلَ أَنْ يَدْخُلَ بِهَا فَلَهَا نِصْفُ الصَّدَاقِ وَلَهَا الْمِيرَاثُ وَلاَ عِدَّةَ عَلَيْهَا وَإِنْ دَخَلَ بِهَا ثُمَّ طَلَّقَهَا فَلَهَا الْمَهْرُ كُلُّهُ وَالْمِيرَاثُ الْبِكْرُ وَالثَّيِّبُ فِي هَذَا عِنْدَنَا سَوَاءٌ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik, dass er Ibn Shihab sagen hörte: „Wenn ein todkranker Mann sich dreimal von seiner Frau scheiden lässt, erbt sie von ihm.“ Malik sagte: „Wenn er sich von ihr scheiden lässt, während er unheilbar krank ist, bevor er die Ehe vollzogen hat, erhält sie die Hälfte des Brautpreises und erbt, und sie muss keine Idda leisten. Wenn er die Ehe vollzog, hat sie die gesamte Mitgift und erbt. Die Jungfrau und die zuvor verheiratete Frau sind unserer Meinung nach in dieser Situation dasselbe.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 29/1199
Grad
Maqtu Sahih
Kategorie
Kapitel 29: Scheidung
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Themen: #Mother #Marriage

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