Muwatta von Imam Malik — Hadith #35681

Hadith #35681
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، أَنَّهُ سَمِعَ ابْنَ شِهَابٍ، يَقُولُ الْمَبْتُوتَةُ لاَ تَخْرُجُ مِنْ بَيْتِهَا حَتَّى تَحِلَّ وَلَيْسَتْ لَهَا نَفَقَةٌ إِلاَّ أَنْ تَكُونَ حَامِلاً فَيُنْفَقُ عَلَيْهَا حَتَّى تَضَعَ حَمْلَهَا ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَهَذَا الأَمْرُ عِنْدَنَا ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik, dass er Ibn Shihab sagen hörte: „Die Frau, die vollständig geschieden ist, verlässt ihr Haus nicht, bis sie wieder heiraten kann. Sie hat keinen Unterhalt, es sei denn, sie ist schwanger. In diesem Fall gibt der Ehemann Geld für sie aus, bis sie ein Kind zur Welt bringt.“ Malik sagte: „Das ist es, was unter uns geschieht.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 29/1226
Grad
Maqtu Sahih
Kategorie
Kapitel 29: Scheidung
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Themen: #Mother #Marriage

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