Muwatta von Imam Malik — Hadith #35759
Hadith #35759
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ دَاوُدَ بْنِ الْحُصَيْنِ، عَنْ أَبِي سُفْيَانَ، مَوْلَى ابْنِ أَبِي أَحْمَدَ عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَرْخَصَ فِي بَيْعِ الْعَرَايَا بِخَرْصِهَا فِيمَا دُونَ خَمْسَةِ أَوْسُقٍ أَوْ فِي خَمْسَةِ أَوْسُقٍ . يَشُكُّ دَاوُدُ قَالَ خَمْسَةِ أَوْسُقٍ أَوْ دُونَ خَمْسَةِ أَوْسُقٍ .
Yahya erzählte mir von Malik von Da'ud ibn al-Husayn von Abu Sufyan, der Mawla von Ibn Abi Ahmad, von Abu Hurayra, dass der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, den Tausch der Erträge eines Ariya gegen eine Schätzung dessen erlaubte, was der Ertrag sein würde, wenn die Ernte weniger als fünf Awsuq oder gleich fünf Awsuq betrug. Da'ud war sich nicht sicher, ob er fünf Awsuq oder weniger als fünf sagte. Malik sagte: „Ariyas können gegen eine Schätzung der produzierten Menge getrockneter Datteln verkauft werden.“ Die Ernte wird noch auf der Palme untersucht und geschätzt. Dies ist zulässig, da es in die Kategorie der Delegation von Verantwortung, der Übergabe von Rechten und der Einbeziehung eines Partners fällt. Wäre es eine Form des Verkaufs gewesen, hätte niemand jemand anderen zum Teilhaber des Produkts gemacht, bis es fertig wäre, noch hätte er auf sein Recht darauf verzichtet oder jemanden damit beauftragt, es zu verwalten, bis der Käufer es in Besitz genommen hätte
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 31/1304
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 31: Handelsgeschäfte
Themen:
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