Muwatta von Imam Malik — Hadith #35938
Hadith #35938
حَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ رَبِيعَةَ بْنِ أَبِي عَبْدِ الرَّحْمَنِ، . أَنَّ الزُّبَيْرَ بْنَ الْعَوَّامِ، اشْتَرَى عَبْدًا فَأَعْتَقَهُ وَلِذَلِكَ الْعَبْدِ بَنُونَ مِنِ امْرَأَةٍ حُرَّةٍ فَلَمَّا أَعْتَقَهُ الزُّبَيْرُ قَالَ هُمْ مَوَالِيَّ . وَقَالَ مَوَالِي أُمِّهِمْ بَلْ هُمْ مَوَالِينَا . فَاخْتَصَمُوا إِلَى عُثْمَانَ بْنِ عَفَّانَ فَقَضَى عُثْمَانُ لِلزُّبَيْرِ بِوَلاَئِهِمْ .
Malik sagte, dass es einem Sklaven nicht gestattet sei, sich von seinem Herrn unter der Bedingung zu kaufen, dass er die Wala' geben könne, wem er wolle, da die Wala' für den sei, der ihn freilässt, und dass, wenn ein Mann seiner Mawla die Erlaubnis gegeben hätte, die Wala' zu geben, wem auch immer er wollte, das nicht erlaubt gewesen wäre, weil der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, gesagt hatte: „Die Wala‘ ist für denjenigen, der ihn freilässt.“ Der Gesandte von Allah, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, verbot den Verkauf oder die Verschenkung der Wala'. Denn wenn es dem Meister erlaubt wäre, dies für ihn festzulegen und ihm die Erlaubnis zu geben, die Wala' an wen auch immer er wollte, wäre das ein Geschenk. Malik erzählte mir von Rabia ibn Abd ar-Rahman, dass az-Zubayr ibn al-Awwam einen Sklaven kaufte und ihn freiließ. Der Sklave hatte Kinder von einer freien Frau. Als az-Zubayr ihn befreite, sagte er: „Sie sind meine Mawali.“ Der Mann argumentierte: „Sie sind die Mawali ihrer Mutter. Vielmehr sind sie unsere Mawali.“ Sie brachten den Streit zu Uthman ibn Affan, und Uthman entschied, dass az-Zubayr ihre Wala hatte
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 38/1483
Grad
Mauquf Sahih Lighairihi
Kategorie
Kapitel 38: Freilassung und Wala