Muwatta von Imam Malik — Hadith #35922
Hadith #35922
حَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، أَنَّهُ سَمِعَهُ يَقُولُ مَضَتِ السُّنَّةُ أَنَّ الْعَبْدَ إِذَا عَتَقَ تَبِعَهُ مَالُهُ . قَالَ مَالِكٌ وَمِمَّا يُبَيِّنُ ذَلِكَ أَنَّ الْعَبْدَ إِذَا عَتَقَ تَبِعَهُ مَالُهُ أَنَّ الْمُكَاتَبَ إِذَا كُوتِبَ تَبِعَهُ مَالُهُ وَإِنْ لَمْ يَشْتَرِطْهُ وَذَلِكَ أَنَّ عَقْدَ الْكِتَابَةِ هُوَ عَقْدُ الْوَلاَءِ إِذَا تَمَّ ذَلِكَ وَلَيْسَ مَالُ الْعَبْدِ وَالْمُكَاتَبِ بِمَنْزِلَةِ مَا كَانَ لَهُمَا مِنْ وَلَدٍ إِنَّمَا أَوْلاَدُهُمَا بِمَنْزِلَةِ رِقَابِهِمَا لَيْسُوا بِمَنْزِلَةِ أَمْوَالِهِمَا لأَنَّ السُّنَّةَ الَّتِي لاَ اخْتِلاَفَ فِيهَا أَنَّ الْعَبْدَ إِذَا عَتَقَ تَبِعَهُ مَالُهُ وَلَمْ يَتْبَعْهُ وَلَدُهُ وَأَنَّ الْمُكَاتَبَ إِذَا كُوتِبَ تَبِعَهُ مَالُهُ وَلَمْ يَتْبَعْهُ وَلَدُهُ . قَالَ مَالِكٌ وَمِمَّا يُبَيِّنُ ذَلِكَ أَيْضًا أَنَّ الْعَبْدَ وَالْمُكَاتَبَ إِذَا أَفْلَسَا أُخِذَتْ أَمْوَالُهُمَا وَأُمَّهَاتُ أَوْلاَدِهِمَا وَلَمْ تُؤْخَذْ أَوْلاَدُهُمَا لأَنَّهُمْ لَيْسُوا بِأَمْوَالٍ لَهُمَا . قَالَ مَالِكٌ وَمِمَّا يُبَيِّنُ ذَلِكَ أَيْضًا أَنَّ الْعَبْدَ إِذَا بِيعَ وَاشْتَرَطَ الَّذِي ابْتَاعَهُ مَالَهُ لَمْ يَدْخُلْ وَلَدُهُ فِي مَالِهِ . قَالَ مَالِكٌ وَمِمَّا يُبَيِّنُ ذَلِكَ أَيْضًا أَنَّ الْعَبْدَ إِذَا جَرَحَ أُخِذَ هُوَ وَمَالُهُ وَلَمْ يُؤْخَذْ وَلَدُهُ .
Malik erzählte mir, dass er Ibn Shihab sagen hörte: „Der Präzedenzfall der Sunna ist, dass, wenn ein Sklave befreit wird, sein Eigentum ihm folgt.“ Malik sagte: „Eine Sache, die deutlich macht, dass das Eigentum eines Sklaven ihm folgt, wenn er freigelassen wird, ist, dass, wenn der Vertrag (Mukatab) für seine Freiheit geschrieben wird, sein Eigentum ihm folgt, auch wenn er es nicht festgelegt hat. Das liegt daran, dass die Bindung von Kitaba die Bindung von Wala ist, wenn sie vollständig ist. Das Eigentum eines Sklaven und eines Mukatab wird nicht auf die gleiche Weise behandelt wie etwaige Kinder, die sie haben könnten. Ihre Kinder werden nur auf die gleiche Weise wie ihre eigenen Sklaven behandelt, nicht auf die gleiche Weise wie sie.“ Dies liegt daran, dass die Sunna, in der es keinen Streit gibt, besagt, dass, wenn ein Sklave befreit wird, sein Eigentum ihm folgt und seine Kinder ihm nicht folgen, und wenn ein Mukatab den Vertrag für seine Freiheit schreibt, folgt ihm sein Eigentum und seine Kinder folgen ihm nicht.“ Malik sagte: „Eine Sache, die das deutlich macht, ist, dass, wenn ein Sklave oder ein Mukatab bankrott ist, ihr Eigentum genommen wird, aber die Mütter ihrer Kinder und ihre Kinder werden nicht genommen, weil sie nicht ihr Eigentum sind.“ Malik sagte: „Eine weitere Sache, die deutlich macht, ist, dass, wenn ein Sklave verkauft wird und die Person, die ihn kauft, die Einbeziehung seines Eigentums festlegt, seine Kinder nicht zu seinem Eigentum gehören.“ Malik sagte: „Eine weitere Sache, die deutlich macht, ist, dass, wenn ein Sklave jemanden verletzt, er und sein Eigentum genommen werden, seine Kinder jedoch nicht
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 38/1467
Grad
Maqtu Sahih
Kategorie
Kapitel 38: Freilassung und Wala