Muwatta von Imam Malik — Hadith #35050
Hadith #35050
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ يَزِيدَ بْنِ خُصَيْفَةَ، أَنَّهُ سَأَلَ سُلَيْمَانَ بْنَ يَسَارٍ عَنْ رَجُلٍ، لَهُ مَالٌ وَعَلَيْهِ دَيْنٌ مِثْلُهُ أَعَلَيْهِ زَكَاةٌ فَقَالَ لاَ . قَالَ مَالِكٌ الأَمْرُ الَّذِي لاَ اخْتِلاَفَ فِيهِ عِنْدَنَا فِي الدَّيْنِ أَنَّ صَاحِبَهُ لاَ يُزَكِّيهِ حَتَّى يَقْبِضَهُ وَإِنْ أَقَامَ عِنْدَ الَّذِي هُوَ عَلَيْهِ سِنِينَ ذَوَاتِ عَدَدٍ ثُمَّ قَبَضَهُ صَاحِبُهُ لَمْ تَجِبْ عَلَيْهِ إِلاَّ زَكَاةٌ وَاحِدَةٌ فَإِنْ قَبَضَ مِنْهُ شَيْئًا لاَ تَجِبُ فِيهِ الزَّكَاةُ فَإِنَّهُ إِنْ كَانَ لَهُ مَالٌ سِوَى الَّذِي قُبِضَ تَجِبُ فِيهِ الزَّكَاةُ فَإِنَّهُ يُزَكَّى مَعَ مَا قَبَضَ مِنْ دَيْنِهِ ذَلِكَ . قَالَ وَإِنْ لَمْ يَكُنْ لَهُ نَاضٌّ غَيْرُ الَّذِي اقْتَضَى مِنْ دَيْنِهِ وَكَانَ الَّذِي اقْتَضَى مِنْ دَيْنِهِ لاَ تَجِبُ فِيهِ الزَّكَاةُ فَلاَ زَكَاةَ عَلَيْهِ فِيهِ وَلَكِنْ لِيَحْفَظْ عَدَدَ مَا اقْتَضَى فَإِنِ اقْتَضَى بَعْدَ ذَلِكَ عَدَدَ مَا تَتِمُّ بِهِ الزَّكَاةُ مَعَ مَا قَبَضَ قَبْلَ ذَلِكَ فَعَلَيْهِ فِيهِ الزَّكَاةُ . قَالَ فَإِنْ كَانَ قَدِ اسْتَهْلَكَ مَا اقْتَضَى أَوَّلاً أَوْ لَمْ يَسْتَهْلِكْهُ فَالزَّكَاةُ وَاجِبَةٌ عَلَيْهِ مَعَ مَا اقْتَضَى مِنْ دَيْنِهِ فَإِذَا بَلَغَ مَا اقْتَضَى عِشْرِينَ دِينَارًا عَيْنًا أَوْ مِائَتَىْ دِرْهَمٍ فَعَلَيْهِ فِيهِ الزَّكَاةُ ثُمَّ مَا اقْتَضَى بَعْدَ ذَلِكَ مِنْ قَلِيلٍ أَوْ كَثِيرٍ فَعَلَيْهِ الزَّكَاةُ بِحَسَبِ ذَلِكَ . قَالَ مَالِكٌ وَالدَّلِيلُ عَلَى الدَّيْنِ يَغِيبُ أَعْوَامًا ثُمَّ يُقْتَضَى فَلاَ يَكُونُ فِيهِ إِلاَّ زَكَاةٌ وَاحِدَةٌ أَنَّ الْعُرُوضَ تَكُونُ عِنْدَ الرَّجُلِ لِلتِّجَارَةِ أَعْوَامًا ثُمَّ يَبِيعُهَا فَلَيْسَ عَلَيْهِ فِي أَثْمَانِهَا إِلاَّ زَكَاةٌ وَاحِدَةٌ وَذَلِكَ أَنَّهُ لَيْسَ عَلَى صَاحِبِ الدَّيْنِ أَوِ الْعُرُوضِ أَنْ يُخْرِجَ زَكَاةَ ذَلِكَ الدَّيْنِ أَوِ الْعُرُوضِ مِنْ مَالٍ سِوَاهُ وَإِنَّمَا يُخْرِجُ زَكَاةَ كُلِّ شَىْءٍ مِنْهُ وَلاَ يُخْرِجُ الزَّكَاةَ مِنْ شَىْءٍ عَنْ شَىْءٍ غَيْرِهِ . قَالَ مَالِكٌ الأَمْرُ عِنْدَنَا فِي الرَّجُلِ يَكُونُ عَلَيْهِ دَيْنٌ وَعِنْدَهُ مِنَ الْعُرُوضِ مَا فِيهِ وَفَاءٌ لِمَا عَلَيْهِ مِنَ الدَّيْنِ وَيَكُونُ عِنْدَهُ مِنَ النَّاضِّ سِوَى ذَلِكَ مَا تَجِبُ فِيهِ الزَّكَاةُ فَإِنَّهُ يُزَكِّي مَا بِيَدِهِ مِنْ نَاضٍّ تَجِبُ فِيهِ الزَّكَاةُ وَإِنْ لَمْ يَكُنْ عِنْدَهُ مِنَ الْعُرُوضِ وَالنَّقْدِ إِلاَّ وَفَاءُ دَيْنِهِ فَلاَ زَكَاةَ عَلَيْهِ حَتَّى يَكُونَ عِنْدَهُ مِنَ النَّاضِّ فَضْلٌ عَنْ دَيْنِهِ مَا تَجِبُ فِيهِ الزَّكَاةُ فَعَلَيْهِ أَنْ يُزَكِّيَهُ .
Yahya erzählte mir von Malik von Yazid ibn Khusayfa, dass er Sulayman ibn Yasar gefragt hatte, ob Zakat von einem Mann fällig sei, der über Vermögen verfügte, aber auch eine Schuld in gleicher Höhe hatte, und er antwortete: „Nein.“ Malik sagte: „In Bezug auf eine Schuld sind wir uns einig, dass der Kreditgeber die Zakāt dafür nicht zahlt, bis er sie zurückbekommt. Selbst wenn die Schuld mehrere Jahre lang beim Kreditnehmer verbleibt, bevor der Kreditgeber sie einzieht, muss der Kreditgeber nur einmal Zakāt dafür zahlen zahlt Zakat auf den Gesamtbetrag.“ Malik fuhr fort: „Wenn er außer dem Geld, das er von seinen Schulden eingezogen hat, kein anderes Geld bereit hat und dieses nicht den Zakāt-Betrag erreicht, muss er kein Zakat zahlen. Er muss jedoch Aufzeichnungen über den Betrag führen, den er eingezogen hat, und wenn er später einen weiteren Betrag einzieht, der zusammen mit dem, was er bereits eingenommen hat, Zakāt in Kraft setzt, muss er Zakat dafür zahlen.“ Malik fuhr fort: „Zakat ist für diesen ersten Betrag fällig, zusammen mit dem, was er von den ihm geschuldeten Schulden weiter eingezogen hat, unabhängig davon, ob er das, was er zuerst eingezogen hat, aufgebraucht hat oder nicht. Wenn das, was er zurücknimmt, zwanzig Dinar Gold oder zweihundert Dirham Silber erreicht, zahlt er Zakat dafür. Er zahlt Zakat für alles, was er danach zurücknimmt, sei es ein großer oder kleiner Betrag, je nach Betrag.“ Malik sagte: „Was zeigt, dass Zakat nur einmal von einer Schuld abgezogen wird, die einige Jahre lang außer Kontrolle geraten ist, bevor sie beglichen wird, ist, dass Waren einige Jahre lang zu Handelszwecken bei einem Mann verbleiben, bevor er sie verkauft.“ Er muss nur einmal Zakat auf ihre Preise zahlen. Dies liegt daran, dass derjenige, dem die Schulden geschuldet werden oder der die Waren besitzt, die Zakat für die Schulden oder die Waren nicht von irgendetwas anderem nehmen sollte, da die Zakat für irgendetwas nur von der Sache selbst und nicht von irgendetwas anderem genommen wird.“ Malik sagte: „Unser Standpunkt gegenüber jemandem, der eine Schuld schuldet und Güter hat, die genug wert sind, um die Schulden zu begleichen, und außerdem über einen Betrag an barem Geld verfügt, der zakatiert werden kann, ist, dass er die Zakat sofort zahlt.“ Geld, das er zur Verfügung hat. Wenn er jedoch nur über genügend Waren und Bargeld verfügt, um die Schulden zu begleichen, muss er keine Zakat zahlen. Aber wenn das Bargeld, das er hat, einen Zakāt-Betrag erreicht, der über den Betrag der Schulden hinausgeht, die er schuldet, muss er dafür Zakāt zahlen
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 17/595
Grad
Maqtu Sahih
Kategorie
Kapitel 17: Zakat