Muwatta von Imam Malik — Hadith #35462

Hadith #35462
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ عَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ أَبِي صَعْصَعَةَ، أَنَّهُ بَلَغَهُ أَنَّ عَمْرَو بْنَ الْجَمُوحِ، وَعَبْدَ اللَّهِ بْنَ عَمْرٍو الأَنْصَارِيَّيْنِ، ثُمَّ السَّلَمِيَّيْنِ كَانَا قَدْ حَفَرَ السَّيْلُ قَبْرَهُمَا وَكَانَ قَبْرُهُمَا مِمَّا يَلِي السَّيْلَ وَكَانَا فِي قَبْرٍ وَاحِدٍ وَهُمَا مِمَّنِ اسْتُشْهِدَ يَوْمَ أُحُدٍ فَحُفِرَ عَنْهُمَا لِيُغَيَّرَا مِنْ مَكَانِهِمَا فَوُجِدَا لَمْ يَتَغَيَّرَا كَأَنَّهُمَا مَاتَا بِالأَمْسِ وَكَانَ أَحَدُهُمَا قَدْ جُرِحَ فَوَضَعَ يَدَهُ عَلَى جُرْحِهِ فَدُفِنَ وَهُوَ كَذَلِكَ فَأُمِيطَتْ يَدُهُ عَنْ جُرْحِهِ ثُمَّ أُرْسِلَتْ فَرَجَعَتْ كَمَا كَانَتْ وَكَانَ بَيْنَ أُحُدٍ وَبَيْنَ يَوْمَ حُفِرَ عَنْهُمَا سِتٌّ وَأَرْبَعُونَ سَنَةً ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ لاَ بَأْسَ أَنْ يُدْفَنَ الرَّجُلاَنِ وَالثَّلاَثَةُ فِي قَبْرٍ وَاحِدٍ مِنْ ضَرُورَةٍ وَيُجْعَلَ الأَكْبَرُ مِمَّا يَلِي الْقِبْلَةَ ‏.‏
Malik wurde gefragt, ob ein Imam, als er Jizya von einem Volk angenommen hatte und es ihm gab, dachte, dass das Land eines von ihnen, der sich ergeben hatte, ihm gehörte, oder ob sein Land und Eigentum den Muslimen gehörten. Malik sagte: „Das ist unterschiedlich. Was die Menschen des Friedens betrifft, wenn einer von ihnen kapituliert, dann hat er Anspruch auf sein Land und Eigentum. Was die Menschen der Gewalt betrifft, die Gewalt anwenden, wenn einer von ihnen kapituliert, gehören sein Land und Eigentum den Muslimen, weil die Menschen der Gewalt in ihren Städten überwältigt werden und es zur Beute für die Muslime wird. Was die Menschen des Friedens betrifft, so werden ihr Eigentum und ihr Selbst geschützt, so dass sie Frieden für sie schließen. Nur das, wofür sie Frieden gemacht haben, ist ihnen verpflichtet.“ Yahya erzählte mir von Malik von Abd ar-Rahman ibn Abi Sasaca, dass er gehört hatte, dass Amr ibn al-Jamuh al-Ansari und Abdullah ibn Umar al-Ansari, beide vom Stamm der Banu Salami, ihr Grab durch eine Flut freigelegt hätten. Ihr Grab war Teil dessen, was nach der Flut übrig blieb. Sie befanden sich im selben Grab und gehörten zu denen, die in Uhud den Märtyrertod erlitten. Sie wurden ausgegraben, damit sie bewegt werden konnten. Sie wurden unverändert gefunden. Es war, als wären sie erst am Tag zuvor gestorben. Einer von ihnen war verwundet worden, und er hatte seine Hand auf seine Wunde gelegt und war so begraben worden. Seine Hand wurde von der Wunde weggezogen und losgelassen, und sie kehrte dorthin zurück, wo sie gewesen war. Zwischen Uhud und dem Tag, an dem sie ausgegraben wurden, vergingen 46 Jahre. Malik sagte: „Es schadet nicht, aus Notwendigkeit zwei oder drei Männer im selben Grab zu begraben. Der älteste wird neben die Qibla gelegt.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 21/1007
Grad
Maqtu Daif
Kategorie
Kapitel 21: Dschihad
Vorheriger Hadith Alle Hadithe anzeigen Nächster Hadith
Themen: #Mother #Death

Verwandte Hadithe