Muwatta von Imam Malik — Hadith #35689

Hadith #35689
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، أَنَّهُ سَأَلَ ابْنَ شِهَابٍ مَتَى يُضْرَبُ لَهُ الأَجَلُ أَمِنْ يَوْمِ يَبْنِي بِهَا أَمْ مِنْ يَوْمِ تُرَافِعُهُ إِلَى السُّلْطَانِ فَقَالَ بَلْ مِنْ يَوْمِ تُرَافِعُهُ إِلَى السُّلْطَانِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فَأَمَّا الَّذِي قَدْ مَسَّ امْرَأَتَهُ ثُمَّ اعْتَرَضَ عَنْهَا فَإِنِّي لَمْ أَسْمَعْ أَنَّهُ يُضْرَبُ لَهُ أَجَلٌ وَلاَ يُفَرَّقُ بَيْنَهُمَا ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik, dass er Ibn Shihab gefragt hatte, ob die Frist ab dem Tag seiner Heirat oder ab dem Tag, an dem sie die Frage vor dem Sultan stellte, festgesetzt wurde. Er sagte. „Es stammt von dem Tag, an dem sie es dem Sultan präsentiert.“ Malik sagte: „Was jemanden betrifft, der Geschlechtsverkehr mit seiner Frau hat und dann daran gehindert wird, mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben, habe ich nicht gehört, dass es für ihn eine Frist gibt oder dass die beiden getrennt sind.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 29/1234
Grad
Maqtu Sahih
Kategorie
Kapitel 29: Scheidung
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Themen: #Mother #Marriage

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