Muwatta von Imam Malik — Hadith #35615
Hadith #35615
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ نَافِعٍ، أَنَّ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ عُمَرَ، كَانَ يَقُولُ إِذَا مَلَّكَ الرَّجُلُ امْرَأَتَهُ أَمْرَهَا فَالْقَضَاءُ مَا قَضَتْ بِهِ إِلاَّ أَنْ يُنْكِرَ عَلَيْهَا وَيَقُولَ لَمْ أُرِدْ إِلاَّ وَاحِدَةً فَيَحْلِفُ عَلَى ذَلِكَ وَيَكُونُ أَمْلَكَ بِهَا مَا كَانَتْ فِي عِدَّتِهَا .
Yahya erzählte mir von Malik aus Nafi, dass Abdullah ibn Umar sagte: „Wenn ein Mann einer Frau die Herrschaft über sich selbst gibt, dann ist das Ergebnis, wie sie entscheidet, es sei denn, er leugnet es und sagt, dass er ihr nur eine Scheidung ermöglichen wollte und er schwört darauf – dann hat er Zugang zu ihr, während sie in ihrer Idda ist.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 29/1160
Grad
Mauquf Sahih
Kategorie
Kapitel 29: Scheidung