Muwatta von Imam Malik — Hadith #35640
Hadith #35640
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ مَوْلاَةٍ، لِصَفِيَّةَ بِنْتِ أَبِي عُبَيْدٍ . أَنَّهَا اخْتَلَعَتْ مِنْ زَوْجِهَا بِكُلِّ شَىْءٍ لَهَا فَلَمْ يُنْكِرْ ذَلِكَ عَبْدُ اللَّهِ بْنُ عُمَرَ . قَالَ مَالِكٌ فِي الْمُفْتَدِيَةِ الَّتِي تَفْتَدِي مِنْ زَوْجِهَا أَنَّهُ إِذَا عُلِمَ أَنَّ زَوْجَهَا أَضَرَّ بِهَا وَضَيَّقَ عَلَيْهَا وَعُلِمَ أَنَّهُ ظَالِمٌ لَهَا مَضَى الطَّلاَقُ وَرَدَّ عَلَيْهَا مَالَهَا . قَالَ فَهَذَا الَّذِي كُنْتُ أَسْمَعُ وَالَّذِي عَلَيْهِ أَمْرُ النَّاسِ عِنْدَنَا . قَالَ مَالِكٌ لاَ بَأْسَ بِأَنْ تَفْتَدِيَ الْمَرْأَةُ مِنْ زَوْجِهَا بِأَكْثَرَ مِمَّا أَعْطَاهَا .
Yahya erzählte mir von Malik aus Nafi aus einem Mawla von Safiyya bint Abi Ubayd, dass sie ihrem Mann alles, was sie besaß, als Entschädigung für ihre Scheidung von ihm gab, und Abdullah ibn Umar missbilligte dies nicht. Malik sagte, dass die Scheidung für eine Frau genehmigt wurde, die sich von ihrem Mann losgekauft hatte, als bekannt war, dass ihr Mann ihr schadete und sie unterdrückte, und es war bekannt, dass er ihr Unrecht getan hatte und er ihr ihr Eigentum zurückgeben musste. Malik fügte hinzu: „Das ist es, was ich gehört habe, und das ist es, was unter uns getan wird.“ Malik sagte: „Es schadet nicht, wenn eine Frau sich von ihrem Mann für mehr freikauft, als er ihr gegeben hat.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 29/1185
Grad
Mauquf Daif
Kategorie
Kapitel 29: Scheidung