Muwatta von Imam Malik — Hadith #35880

Hadith #35880
قَالَ يَحْيَى قَالَ مَالِكٌ عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ سَالِمِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، عَنْ أَبِيهِ، أَنَّ عُمَرَ بْنَ الْخَطَّابِ، قَالَ مَا بَالُ رِجَالٍ يَطَئُونَ وَلاَئِدَهُمْ ثُمَّ يَعْزِلُوهُنَّ لاَ تَأْتِينِي وَلِيدَةٌ يَعْتَرِفُ سَيِّدُهَا أَنْ قَدْ أَلَمَّ بِهَا إِلاَّ أَلْحَقْتُ بِهِ وَلَدَهَا فَاعْزِلُوا بَعْدُ أَوِ اتْرُكُوا ‏.‏
Yahya sagte, er habe Malik sagen hören: „Die Art und Weise, Dinge zu tun, die in unserer Gemeinschaft allgemein vereinbart sind, wenn ein Mann stirbt und Söhne hat und einer von ihnen behauptet: ‚Mein Vater hat bestätigt, dass dieser und jener sein Sohn war‘, ist, dass die Beziehung nicht durch die Aussage eines Mannes begründet wird und die Bestätigung desjenigen, der sie bestätigt hat, nur in Bezug auf seinen eigenen Anteil an der Aufteilung des Eigentums seines Vaters zulässig ist Zeuge. Malik sagte: „Ein Beispiel hierfür ist, dass ein Mann stirbt und zwei Söhne und 600 Dinar hinterlässt. Jeder von ihnen nimmt 300 Dinar. Dann bezeugt einer von ihnen, dass sein verstorbener Vater bestätigt hat, dass dieser und jener sein Sohn war Nimmt die anderen 100, und so erfüllt er sein Recht und seine Beziehung ist mit der einer Frau vergleichbar, die eine Schuld gegenüber ihrem Vater oder ihrem Ehemann bestätigt, und die anderen Erben müssen sie entsprechend ihrem Anteil an der gesamten Schuld bezahlen, wenn diese gegenüber allen Erben bestätigt worden wäre. Wenn eine Tochter die Hälfte erbt Welche Frau auch immer ihn bestätigt, sie zahlt ihm entsprechend: „Wenn die Aussage eines Mannes mit der Aussage der Frau übereinstimmt, dass dieser oder jener eine Schuld gegenüber seinem Vater hatte, muss der Gläubiger einen Eid bei einem Zeugen leisten und ihm wird alles gegeben, was ihm zusteht.“ Dies ist bei Frauen nicht der Fall, da dies bei der Aussage eines Mannes der Fall ist erlaubt und der Gläubiger muss einen Eid auf die Aussage seines Zeugen ablegen und alle ihm zustehenden Forderungen begleichen. Wenn er keinen Eid leistet, nimmt er vom Erbe desjenigen, der ihn bestätigt hat, nur seinen Anteil an der Schuld ab, weil er sein Recht bestätigt hat und die anderen Erben es verweigert haben. Es ist ihm gestattet, dies zu bestätigen.“ Yahya sagte, dass Malik von Ibn Shihab von Salim ibn Abdullah ibn Umar von seinem Vater erzählte, dass Umar ibn al-Khattab sagte: „Was ist mit Männern los, die Geschlechtsverkehr mit ihren Sklavinnen haben und sie dann entlassen?“ Es kommt keine Sklavin zu mir, deren Herr gesteht, dass er mit ihr Geschlechtsverkehr hatte, ich aber ihr Kind mit ihm verbinde, unabhängig davon, ob es den Coitus interruptus praktiziert oder den Geschlechtsverkehr mit ihr eingestellt hat oder nicht
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 36/1425
Grad
Mauquf Sahih
Kategorie
Kapitel 36: Urteile
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