Muwatta von Imam Malik — Hadith #35881
Hadith #35881
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ صَفِيَّةَ بِنْتِ أَبِي عُبَيْدٍ، أَنَّهَا أَخْبَرَتْهُ أَنَّ عُمَرَ بْنَ الْخَطَّابِ قَالَ مَا بَالُ رِجَالٍ يَطَئُونَ وَلاَئِدَهُمْ ثُمَّ يَدَعُوهُنَّ يَخْرُجْنَ لاَ تَأْتِينِي وَلِيدَةٌ يَعْتَرِفُ سَيِّدُهَا أَنْ قَدْ أَلَمَّ بِهَا إِلاَّ قَدْ أَلْحَقْتُ بِهِ وَلَدَهَا فَأَرْسِلُوهُنَّ بَعْدُ أَوْ أَمْسِكُوهُنَّ . قَالَ يَحْيَى سَمِعْتُ مَالِكًا يَقُولُ الأَمْرُ عِنْدَنَا فِي أُمِّ الْوَلَدِ إِذَا جَنَتْ جِنَايَةً ضَمِنَ سَيِّدُهَا مَا بَيْنَهَا وَبَيْنَ قِيمَتِهَا وَلَيْسَ لَهُ أَنْ يُسَلِّمَهَا وَلَيْسَ عَلَيْهِ أَنْ يَحْمِلَ مِنْ جِنَايَتِهَا أَكْثَرَ مِنْ قِيمَتِهَا .
Malik erzählte mir aus Nafi, dass Safiyya bint Abi Ubayd ihm mitteilte, dass Umar ibn al-Khattab sagte: „Was ist los mit Männern, die Geschlechtsverkehr mit ihren Sklavinnen haben und sie dann gehen lassen? Es kommt keine Sklavin zu mir, deren Herr gesteht, dass er Geschlechtsverkehr mit ihr hatte, ich aber ihr Kind mit ihm verbinde, unabhängig davon, ob er den Geschlechtsverkehr mit ihr praktiziert hat oder nicht.“ Yahya sagte, er habe Malik sagen hören: „Was in unserer Gemeinde gegen eine Umm Walad unternommen wird, die ein Verbrechen begeht, ist, dass ihr Herr für das, was sie getan hat, bis zu ihrem Wert haftbar ist. Er muss sie nicht ausliefern, und er kann nicht gezwungen werden, mehr als ihren Wert für ihr Verbrechen zu tragen.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 36/1426
Grad
Mauquf Sahih
Kategorie
Kapitel 36: Urteile
Themen:
#Mother