Muwatta von Imam Malik — Hadith #35971

Hadith #35971
حَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ أَبِي الزِّنَادِ، أَنَّهُ قَالَ جَلَدَ عُمَرُ بْنُ عَبْدِ الْعَزِيزِ عَبْدًا فِي فِرْيَةٍ ثَمَانِينَ ‏.‏ قَالَ أَبُو الزِّنَادِ فَسَأَلْتُ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ عَامِرِ بْنِ رَبِيعَةَ عَنْ ذَلِكَ فَقَالَ أَدْرَكْتُ عُمَرَ بْنَ الْخَطَّابِ وَعُثْمَانَ بْنَ عَفَّانَ وَالْخُلَفَاءَ هَلُمَّ جَرًّا فَمَا رَأَيْتُ أَحَدًا جَلَدَ عَبْدًا فِي فِرْيَةٍ أَكْثَرَ مِنْ أَرْبَعِينَ ‏.‏
Malik sagte: „Die Position bei uns zu einer Frau, die schwanger ist und keinen Ehemann hat und sagt: ‚Ich wurde gezwungen‘ oder sie sagt: ‚Ich war verheiratet‘, ist, dass dies von ihr nicht akzeptiert wird und ihr der Hadd auferlegt wird, es sei denn, sie hat einen klaren Beweis dafür, was sie über die Ehe behauptet oder dass sie gezwungen wurde, oder sie blutet, wenn sie Jungfrau war, oder sie ruft um Hilfe, damit jemand zu ihr kommt, und sie befindet sich in diesem Zustand oder in einer ähnlichen Situation wie die Es liegt ein Verstoß vor.“ Er sagte: „Wenn sie nichts davon hervorbringt, wird ihr der Hadd auferlegt und was sie davon behauptet, wird von ihr nicht akzeptiert.“ Malik sagte: „Eine vergewaltigte Frau kann nicht heiraten, bis sie sich nach drei Menstruationsperioden erholt hat.“ Er sagte: „Wenn sie an ihrer Periode zweifelt, heiratet sie nicht, bis sie sich von diesem Zweifel befreit hat.“ Malik erzählte mir aus Abu'z-Zinad, dass er sagte: „Umar ibn Abd al-Aziz hat einen Sklaven wegen Verleumdung mit achtzig Peitschenhieben ausgepeitscht.“ Abu'z-Zinad sagte: „Ich habe Abdullah ibn Amir ibn Rabia danach gefragt.“ Er sagte: „Ich habe Umar ibn al-Khattab, Uthman ibn Affan, die Kalifen usw. gesehen, und ich habe nicht gesehen, dass einer von ihnen einen Sklaven wegen Verleumdung mit mehr als vierzig Peitschenhieben ausgepeitscht hat.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 41/1516
Grad
Maqtu Sahih
Kategorie
Kapitel 41: Hadd-Strafen
Vorheriger Hadith Alle Hadithe anzeigen Nächster Hadith
Themen: #Mother #Marriage

Verwandte Hadithe