Muwatta von Imam Malik — Hadith #35972

Hadith #35972
حَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ زُرَيْقِ بْنِ حَكِيمٍ الأَيْلِيِّ، أَنَّ رَجُلاً، يُقَالُ لَهُ مِصْبَاحٌ اسْتَعَانَ ابْنًا لَهُ فَكَأَنَّهُ اسْتَبْطَأَهُ فَلَمَّا جَاءَهُ قَالَ لَهُ يَا زَانٍ ‏.‏ قَالَ زُرَيْقٌ فَاسْتَعْدَانِي عَلَيْهِ فَلَمَّا أَرَدْتُ أَنْ أَجْلِدَهُ قَالَ ابْنُهُ وَاللَّهِ لَئِنْ جَلَدْتَهُ لأَبُوأَنَّ عَلَى نَفْسِي بِالزِّنَا ‏.‏ فَلَمَّا قَالَ ذَلِكَ أَشْكَلَ عَلَىَّ أَمْرُهُ فَكَتَبْتُ فِيهِ إِلَى عُمَرَ بْنِ عَبْدِ الْعَزِيزِ - وَهُوَ الْوَالِي يَوْمَئِذٍ - أَذْكُرُ لَهُ ذَلِكَ فَكَتَبَ إِلَىَّ عُمَرُ أَنْ أَجِزْ عَفْوَهُ ‏.‏ قَالَ زُرَيْقٌ وَكَتَبْتُ إِلَى عُمَرَ بْنِ عَبْدِ الْعَزِيزِ أَيْضًا أَرَأَيْتَ رَجُلاً افْتُرِيَ عَلَيْهِ أَوْ عَلَى أَبَوَيْهِ وَقَدْ هَلَكَا أَوْ أَحَدُهُمَا ‏.‏ قَالَ فَكَتَبَ إِلَىَّ عُمَرُ إِنْ عَفَا فَأَجِزْ عَفْوَهُ فِي نَفْسِهِ وَإِنِ افْتُرِيَ عَلَى أَبَوَيْهِ وَقَدْ هَلَكَا أَوْ أَحَدُهُمَا فَخُذْ لَهُ بِكِتَابِ اللَّهِ إِلاَّ أَنْ يُرِيدَ سِتْرًا ‏.‏ قَالَ يَحْيَى سَمِعْتُ مَالِكًا يَقُولُ وَذَلِكَ أَنْ يَكُونَ الرَّجُلُ الْمُفْتَرَى عَلَيْهِ يَخَافُ إِنْ كُشِفَ ذَلِكَ مِنْهُ أَنْ تَقُومَ عَلَيْهِ بَيِّنَةٌ فَإِذَا كَانَ عَلَى مَا وَصَفْتُ فَعَفَا جَازَ عَفْوُهُ ‏.‏
Malik erzählte mir von Zurayq ibn Hakim al-Ayli, dass ein Mann namens Misbah seinen Sohn um Hilfe bat und er ihn für unnötig langsam hielt. Als der Sohn kam, sagte sein Vater zu ihm: „O Hurer.“ Zurayq sagte: „Also bat mich der Sohn, ihm gegen den Vater zu helfen. Als ich ihn auspeitschen wollte, sagte sein Sohn: ‚Bei Allah, wenn du ihn auspeitscht, werde ich anerkennen, dass ich Unzucht begangen habe.‘ Als er das sagte, war die Situation für mich verwirrend, also schrieb ich darüber an Umar ibn Abd al-Aziz, den damaligen Gouverneur, und erwähnte es ihm gegenüber. Umar schrieb mir, um seine Begnadigung zu gestatten. Zurayq sagte: „Ich habe auch an Umar ibn Abd al-Aziz geschrieben: ‚Was denkst du über einen Mann, der verleumdet wird oder dessen Eltern verleumdet werden und beide oder nur einer von ihnen tot sind?‘ Er sagte, Umar schrieb mir: „Wenn er vergibt, ist seine Vergebung ihm selbst gestattet.“ Wenn seine Eltern verleumdet werden und einer oder beide von ihnen tot sind, nehmen Sie dafür das Urteil des Buches Allahs an, es sei denn, er möchte es verschleiern.‘ „ Yahya sagte: „Ich hörte Malik sagen: ‚Das liegt daran, dass der verleumdete Mann befürchten könnte, dass ein klarer Beweis erbracht werden könnte, wenn das über ihn enthüllt würde.‘ Wenn es dem entspricht, was wir beschrieben haben, ist seine Begnadigung zulässig
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 41/1517
Grad
Maqtu Sahih
Kategorie
Kapitel 41: Hadd-Strafen
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