Muwatta von Imam Malik — Hadith #35955
Hadith #35955
حَدَّثَنَا مَالِكٌ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، أَنَّهُ قَالَ جَاءَتِ الْيَهُودُ إِلَى رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَذَكَرُوا لَهُ أَنَّ رَجُلاً مِنْهُمْ وَامْرَأَةً زَنَيَا فَقَالَ لَهُمْ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم " مَا تَجِدُونَ فِي التَّوْرَاةِ فِي شَأْنِ الرَّجْمِ " . فَقَالُوا نَفْضَحُهُمْ وَيُجْلَدُونَ . فَقَالَ عَبْدُ اللَّهِ بْنُ سَلاَمٍ كَذَبْتُمْ إِنَّ فِيهَا الرَّجْمَ . فَأَتَوْا بِالتَّوْرَاةِ فَنَشَرُوهَا فَوَضَعَ أَحَدُهُمْ يَدَهُ عَلَى آيَةِ الرَّجْمِ ثُمَّ قَرَأَ مَا قَبْلَهَا وَمَا بَعْدَهَا فَقَالَ لَهُ عَبْدُ اللَّهِ بْنُ سَلاَمٍ ارْفَعْ يَدَكَ فَرَفَعَ يَدَهُ فَإِذَا فِيهَا آيَةُ الرَّجْمِ فَقَالُوا صَدَقَ يَا مُحَمَّدُ فِيهَا آيَةُ الرَّجْمِ . فَأَمَرَ بِهِمَا رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَرُجِمَا . فَقَالَ عَبْدُ اللَّهِ بْنُ عُمَرَ فَرَأَيْتُ الرَّجُلَ يَحْنِي عَلَى الْمَرْأَةِ يَقِيهَا الْحِجَارَةَ .
Malik sagte im Fall eines Umm Walad, der jemanden verletzte: „Das Blutgeld dieser Verletzung liegt in der Verantwortung ihres Herrn aus seinem Eigentum, es sei denn, das Blutgeld der Verletzung ist größer als der Wert des Umm Walad. Ihr Herr muss nicht mehr als ihren Wert zahlen. Das liegt daran, dass, wenn der Herr eines Sklaven oder einer Sklavin seinen Sklaven oder seine Sklavin für eine Verletzung, die einer von ihnen verursacht hat, ausliefert, er nicht mehr schuldet, selbst wenn das Blutgeld.“ Da der Meister der Umm Walad sie aufgrund des Präzedenzfalls der Sunna nicht ausliefern kann, ist es, als ob er sie ausgeliefert hätte. Das ist das Beste, was ich über die Angelegenheit gehört habe. Der Meister ist nicht verpflichtet, die Verantwortung für mehr als den Wert einer Umm Walad zu übernehmen. Malik erzählte mir aus Nafi, dass Abdullah ibn Umar sagte: „Die Juden kamen zum Gesandten Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, und erzählten ihm, dass ein Mann und eine Frau aus ihrer Mitte Ehebruch begangen hätten. Der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, fragte sie: „Was findet ihr in der Thora über Steinigung?“ Sie sagten: „Wir machen ihr Fehlverhalten bekannt und peitschen sie aus.“ Abdullah ibn Salam sagte: „Du hast gelogen!“ Dafür muss man steinigen, also bringt die Thora mit.“ Sie breiteten es aus und einer von ihnen legte seine Hand auf den Steinigungsspruch. Dann las er, was davor und was danach war. Abdullah ibn Salam sagte ihm, er solle seine Hand heben. Er hob seine Hand und es gab den Vers der Steinigung. Sie sagten: „Er hat die Wahrheit gesprochen, Muhammad.“ Der Ayat der Steinigung ist darin enthalten.‘ So gab der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, das Befehl und sie wurden gesteinigt. „Abdullah ibn Umar fügte hinzu: „Ich sah, wie sich der Mann über die Frau beugte, um sie vor den Steinen zu schützen.“ Malik kommentierte: „Mit dem Vorbeugen meinte er, dass er sich über sie warf, sodass die Steine auf ihn fielen.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 41/1500
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 41: Hadd-Strafen