Muwatta von Imam Malik — Hadith #35975

Hadith #35975
حَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ رَبِيعَةَ بْنِ أَبِي عَبْدِ الرَّحْمَنِ، أَنَّ عُمَرَ بْنَ الْخَطَّابِ، قَالَ لِرَجُلٍ خَرَجَ بِجَارِيَةٍ لاِمْرَأَتِهِ مَعَهُ فِي سَفَرٍ فَأَصَابَهَا فَغَارَتِ امْرَأَتُهُ ‏.‏ فَذَكَرَتْ ذَلِكَ لِعُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ فَسَأَلَهُ عَنْ ذَلِكَ فَقَالَ وَهَبَتْهَا لِي ‏.‏ فَقَالَ عُمَرُ لَتَأْتِينِي بِالْبَيِّنَةِ أَوْ لأَرْمِيَنَّكَ بِالْحِجَارَةِ ‏.‏ قَالَ فَاعْتَرَفَتِ امْرَأَتُهُ أَنَّهَا وَهَبَتْهَا لَهُ ‏.‏
Malik sagte: „Das Beste, was man über eine Sklavin hört, mit der ein Mann Geschlechtsverkehr hat, während er eine Partnerin in ihr hat, ist, dass ihm der Hadd nicht zugefügt wird und das Kind mit ihm verbunden ist. Wenn die Sklavin schwanger wird, wird ihr Wert geschätzt und er gibt seinen Partnern ihren Anteil am Preis und die Sklavin gehört ihm. Das wird unter uns gemacht.“ Malik sagte über einen Mann, der seine Sklavin einem Mann halal machte, dass, wenn derjenige, für den sie halal gemacht wurde, Geschlechtsverkehr mit ihr hatte, ihr Wert an dem Tag geschätzt wurde, an dem er Geschlechtsverkehr mit ihr hatte, und dass er dies ihrem Besitzer schuldete, unabhängig davon, ob sie schwanger wurde oder nicht. Der Hadd wurde dadurch von ihm abgewendet. Wenn sie schwanger wurde, war das Kind mit ihm verbunden. Malik sagte über einen Mann, der Geschlechtsverkehr mit der Sklavin seines Sohnes oder seiner Tochter hatte: „Der Hadd ist von ihm abgewendet und er schuldet den geschätzten Wert der Sklavin, unabhängig davon, ob sie schwanger wird oder nicht.“ Malik erzählte mir von Rabia ibn Abi Abd ar-Rahman, dass Umar ibn al-Khattab von einem Mann sprach, der mit der Sklavin seiner Frau auf eine Reise ging und Geschlechtsverkehr mit ihr hatte, und dann wurde die Frau eifersüchtig und erwähnte dies gegenüber Umar ibn al-Khattab. Umar befragte ihn dazu. Er sagte: „Sie hat sie mir gegeben.“ Umar sagte: „Bring mir einen klaren Beweis, sonst werde ich dich steinigen.“ Rabia fügte hinzu: „Die Frau gestand, dass sie sie ihm gegeben hatte
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 41/1520
Grad
Mauquf Daif
Kategorie
Kapitel 41: Hadd-Strafen
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