Muwatta von Imam Malik — Hadith #35974

Hadith #35974
وقال المالك: إذا جامع الشريك جارية عامة فلا حد له. والآن يصبح الولد المولود لها قرابة، وعلى الشركاء الآخرين دفع نصيبهم بقيمة الجارية، وتكون الجارية له. هذا هو الترتيب وفقا لنا. قال السيد: إذا أذن إنسان في أن يجامع جاريته فإن ذلك إذا جامعها فعليه ثمن العبد سواء كانت حاملا أو غير حامل، ولا حد، فإذا حملت ثبت نسب الولد منها.
Der Besitzer sagte, dass es keine Begrenzung gebe, wenn ein Partner Geschlechtsverkehr mit einer gewöhnlichen Sklavin habe. Nun wird der geborene Junge mit ihr verwandt sein, und die anderen Partner müssen ihren Anteil entsprechend dem Wert der Sklavin zahlen, und die Sklavin wird ihm gehören. Dies ist die Reihenfolge unserer Meinung nach. Der Meister sagte: „Wenn jemand die Erlaubnis gibt, mit seiner Sklavin Geschlechtsverkehr zu haben, muss diese Person den Preis der Sklavin zahlen, unabhängig davon, ob sie schwanger ist oder nicht, aber es gibt keine Begrenzung. Wenn sie schwanger wird, wird die Abstammung des Kindes von ihr nachgewiesen.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 41/1519
Grad
Mauquf Daif
Kategorie
Kapitel 41: Hadd-Strafen
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Themen: #Mother

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