Muwatta von Imam Malik — Hadith #35427
Hadith #35427
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ يَحْيَى بْنِ سَعِيدٍ، أَنَّ سَعِيدَ بْنَ الْمُسَيَّبِ، كَانَ يَقُولُ إِذَا أُعْطِيَ الرَّجُلُ الشَّىْءَ فِي الْغَزْوِ فَيَبْلُغُ بِهِ رَأْسَ مَغْزَاتِهِ فَهُوَ لَهُ . وَسُئِلَ مَالِكٌ عَنْ رَجُلٍ أَوْجَبَ عَلَى نَفْسِهِ الْغَزْوَ فَتَجَهَّزَ حَتَّى إِذَا أَرَادَ أَنْ يَخْرُجَ مَنَعَهُ أَبَوَاهُ أَوْ أَحَدُهُمَا فَقَالَ لاَ يُكَابِرْهُمَا وَلَكِنْ يُؤَخِّرُ ذَلِكَ إِلَى عَامٍ آخَرَ فَأَمَّا الْجِهَازُ فَإِنِّي أَرَى أَنْ يَرْفَعَهُ حَتَّى يَخْرُجَ بِهِ فَإِنْ خَشِيَ أَنْ يَفْسُدَ بَاعَهُ وَأَمْسَكَ ثَمَنَهُ حَتَّى يَشْتَرِيَ بِهِ مَا يُصْلِحُهُ لِلْغَزْوِ فَإِنْ كَانَ مُوسِرًا يَجِدُ مِثْلَ جِهَازِهِ إِذَا خَرَجَ فَلْيَصْنَعْ بِجِهَازِهِ مَا شَاءَ .
Yahya erzählte mir von Malik von Yahya ibn Said, dass Said ibn al-Musayyab zu sagen pflegte: „Wenn einem Mann etwas gegeben wird, das er bei einer Militärexpedition verwenden kann, und er es auf das Schlachtfeld bringt, gehört es ihm.“ Malik wurde nach einem Mann gefragt, der sich zu einem Feldzug verpflichtete, sich ausrüstete und als er hinausgehen wollte, wurde er von einem oder beiden seiner Eltern daran gehindert. Er sagte: „Er sollte ihnen nicht widersprechen. Er soll sie um ein weiteres Jahr verschieben. Was die Ausrüstung angeht, denke ich, dass er sie aufbewahren sollte, bis er sie braucht. Wenn er befürchtet, dass sie verderben wird, soll er sie verkaufen und den Preis behalten, damit er leicht kaufen kann, was für eine Militärexpedition benötigt wird. Wenn er wohlhabend ist, wird er, wenn er ausgeht, Ähnliches von seiner Ausrüstung finden, also soll er mit seiner Ausrüstung machen, was er will.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 21/972
Grad
Maqtu Sahih
Kategorie
Kapitel 21: Dschihad
Themen:
#Mother