Muwatta von Imam Malik — Hadith #35820
Hadith #35820
وَحَدَّثَنِي مَالِكٌ، أَنَّهُ بَلَغَهُ أَنَّ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ مَسْعُودٍ، كَانَ يُحَدِّثُ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ " أَيُّمَا بَيِّعَيْنِ تَبَايَعَا فَالْقَوْلُ مَا قَالَ الْبَائِعُ أَوْ يَتَرَادَّانِ " .
Malik erzählte mir, dass er gehört hatte, dass Abdullah ibn Masud erzählte, dass der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, sagte: „Wenn zwei Parteien über eine Geschäftstransaktion streiten, wird das Wort des Verkäufers angenommen, oder sie treffen untereinander eine Vereinbarung.“ Malik sprach über jemanden, der Waren an einen Mann verkaufte, und sagte beim Vertragsabschluss: „Ich werde an Sie verkaufen, sofern ich mich mit dem und dem beraten habe. Wenn er zufrieden ist, ist der Verkauf erlaubt. Wenn er nicht mag.“ Es gibt keinen Verkauf zwischen uns.' Auf dieser Grundlage haben sie die Transaktion durchgeführt. Dann bereute der Käufer es, bevor der Verkäufer die Person konsultierte. Malik sagte: „Dieser Verkauf ist für sie gemäß ihrer Beschreibung bindend.“ Der Käufer hat kein Widerrufsrecht, und es ist für ihn bindend, wenn die Person, die ihm der Verkäufer zugewiesen hat, dies zulässt.“ Malik sagte: „Die Art und Weise, wie wir bei einem Mann vorgehen, der Waren von einem anderen kauft und sie sich über den Preis uneinig sind, und der Verkäufer sagt: ‚Ich habe sie dir für zehn Dinar verkauft‘, und der Käufer sagt: ‚Ich habe sie für fünf Dinar von dir gekauft‘, ist, dass dem Verkäufer gesagt wird: ‚Wenn du willst, gib sie dem Käufer für das, was er will.“ sagte. Wenn Sie möchten, schwören Sie bei Allah, dass Sie Ihre Waren nur für das verkauft haben, was Sie gesagt haben. Wenn er schwört, wird dem Käufer gesagt: „Entweder du nimmst die Ware für das, was der Verkäufer gesagt hat, oder du schwörst bei Allah, dass du sie nur für das gekauft hast, was du gesagt hast.“ Wenn er schwört, steht es ihm frei, die Ware zurückzusenden. Dann sagt jeder von ihnen gegen den anderen aus
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 31/1365
Grad
Sahih Lighairihi
Kategorie
Kapitel 31: Handelsgeschäfte
Themen:
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