Muwatta von Imam Malik — Hadith #35578
Hadith #35578
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، أَنَّهُ سَأَلَ ابْنَ شِهَابٍ عَنْ رَجُلٍ، كَانَتْ تَحْتَهُ أَمَةٌ مَمْلُوكَةٌ فَاشْتَرَاهَا وَقَدْ كَانَ طَلَّقَهَا وَاحِدَةً فَقَالَ تَحِلُّ لَهُ بِمِلْكِ يَمِينِهِ مَا لَمْ يَبُتَّ طَلاَقَهَا فَإِنْ بَتَّ طَلاَقَهَا فَلاَ تَحِلُّ لَهُ بِمِلْكِ يَمِينِهِ حَتَّى تَنْكِحَ زَوْجًا غَيْرَهُ . قَالَ مَالِكٌ فِي الرَّجُلِ يَنْكِحُ الأَمَةَ فَتَلِدُ مِنْهُ ثُمَّ يَبْتَاعُهَا إِنَّهَا لاَ تَكُونُ أُمَّ وَلَدٍ لَهُ بِذَلِكَ الْوَلَدِ الَّذِي وَلَدَتْ مِنْهُ وَهِيَ لِغَيْرِهِ حَتَّى تَلِدَ مِنْهُ وَهِيَ فِي مِلْكِهِ بَعْدَ ابْتِيَاعِهِ إِيَّاهَا . قَالَ مَالِكٌ وَإِنِ اشْتَرَاهَا وَهِيَ حَامِلٌ مِنْهُ ثُمَّ وَضَعَتْ عِنْدَهُ كَانَتْ أُمَّ وَلَدِهِ بِذَلِكَ الْحَمْلِ فِيمَا نُرَى وَاللَّهُ أَعْلَمُ .
Yahya erzählte mir von Malik, dass er Ibn Shihab nach einem Mann gefragt hatte, der eine Sklavin zur Frau hatte, und dann kaufte er sie und ließ sich einmal von ihr scheiden. Er sagte: „Sie ist für ihn durch den Besitz der rechten Hand halal, solange er seine Scheidung nicht unwiderruflich macht. Wenn er sich unwiderruflich von ihr scheiden lässt, ist sie für ihn durch den Besitz der rechten Hand nicht halal, bis sie einen anderen Ehemann geheiratet hat.“ Malik sagte, wenn ein Mann eine Sklavin heiratete und sie dann ein Kind von ihm bekam und er sie dann kaufte, war sie wegen des Kindes, das ihm geboren wurde, während sie einem anderen gehörte, kein Umm Walad für ihn, bis sie ein Kind von ihm bekommen hatte, während sie in seinem Besitz war, nachdem er sie gekauft hatte. Malik sagte: „Wenn er sie kauft und sie von ihm schwanger ist und sie dann ein Kind zur Welt bringt, während sie ihm gehört, ist sie durch diese Schwangerschaft sein Umm Walad, gemäß dem, was wir denken, und Allah weiß es am besten.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 28/1123
Grad
Maqtu Sahih
Kategorie
Kapitel 28: Ehe