Muwatta von Imam Malik — Hadith #35638
Hadith #35638
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، أَنَّهُ سَمِعَهُ يَقُولُ إِذَا خَيَّرَ الرَّجُلُ امْرَأَتَهُ فَاخْتَارَتْهُ فَلَيْسَ ذَلِكَ بِطَلاَقٍ . قَالَ مَالِكٌ وَذَلِكَ أَحْسَنُ مَا سَمِعْتُ . قَالَ مَالِكٌ فِي الْمُخَيَّرَةِ إِذَا خَيَّرَهَا زَوْجُهَا فَاخْتَارَتْ نَفْسَهَا فَقَدْ طَلُقَتْ ثَلاَثًا وَإِنْ قَالَ زَوْجُهَا لَمْ أُخَيِّرْكِ إِلاَّ وَاحِدَةً فَلَيْسَ لَهُ ذَلِكَ . وَذَلِكَ أَحْسَنُ مَا سَمِعْتُهُ . قَالَ مَالِكٌ وَإِنْ خَيَّرَهَا فَقَالَتْ قَدْ قَبِلْتُ وَاحِدَةً وَقَالَ لَمْ أُرِدْ هَذَا وَإِنَّمَا خَيَّرْتُكِ فِي الثَّلاَثِ جَمِيعًا أَنَّهَا إِنْ لَمْ تَقْبَلْ إِلاَّ وَاحِدَةً أَقَامَتْ عِنْدَهُ عَلَى نِكَاحِهَا وَلَمْ يَكُنْ ذَلِكَ فِرَاقًا إِنْ شَاءَ اللَّهُ تَعَالَى .
Malik sagte, wenn eine Sklavin, die die Frau eines Sklaven war, freigelassen wurde, bevor er die Ehe vollzogen hatte, und sie sich selbst auswählte, dann hatte sie keinen Brautpreis und es war eine Scheidungserklärung. Das wurde unter ihnen getan. Yahya erzählte mir, dass Malik Ibn Shihab sagen hörte: „Wenn ein Mann seiner Frau das Recht gibt, zu wählen, und sie sich für ihn entscheidet, ist das keine Scheidung.“ Malik fügte hinzu: „Das ist das Beste, was ich gehört habe.“ Malik sagte, wenn eine Frau, der von ihrem Mann das Recht gegeben worden sei, sich selbst zu entscheiden, sich selbst wählen würde, sei sie dreifach geschieden. Wenn ihr Mann sagte: „Aber ich habe ihr nur in einem Fall das Wahlrecht gegeben“, hatte er nichts davon. Das war das Beste, was er gehört hatte. Malik sagte: „Wenn der Mann seiner Frau das Wahlrecht gibt und sie sagt: ‚Ich akzeptiere eine‘, und er sagt: ‚Das habe ich nicht so gemeint, ich habe in allen dreien zusammen das Wahlrecht gegeben‘, dann bleibt sie, wenn sie nur eines akzeptiert, in ihrer Ehe mit ihm zusammen, und das ist keine Trennung, wenn Allah, der Erhabene, es will.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 29/1183
Grad
Maqtu Sahih
Kategorie
Kapitel 29: Scheidung