Muwatta von Imam Malik — Hadith #35800
Hadith #35800
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، أَنَّهُ بَلَغَهُ أَنَّ عُمَرَ بْنَ الْخَطَّابِ، قَالَ لاَ حُكْرَةَ فِي سُوقِنَا لاَ يَعْمِدُ رِجَالٌ بِأَيْدِيهِمْ فُضُولٌ مِنْ أَذْهَابٍ إِلَى رِزْقٍ مِنْ رِزْقِ اللَّهِ نَزَلَ بِسَاحَتِنَا فَيَحْتَكِرُونَهُ عَلَيْنَا وَلَكِنْ أَيُّمَا جَالِبٍ جَلَبَ عَلَى عَمُودِ كَبِدِهِ فِي الشِّتَاءِ وَالصَّيْفِ فَذَلِكَ ضَيْفُ عُمَرَ فَلْيَبِعْ كَيْفَ شَاءَ اللَّهُ وَلْيُمْسِكْ كَيْفَ شَاءَ اللَّهُ .
Malik sagte: „Ein weiteres Beispiel dafür ist, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, den Verkauf namens Muzabana verbot und einen Ablass in der Ariya für die Berechnung des Äquivalents in Daten gewährte. Es wurde zwischen ihnen unterschieden, dass der Muzabana-Verkauf auf Klugheit und Handel beruhte und der Ariya-Verkauf auf einer Gefälligkeit beruhte, und darin war keine Klugheit enthalten.“ Malik sagte: „Ein Mann darf kein Essen für ein Viertel, ein Drittel oder einen Bruchteil eines Dirhams auf der Grundlage kaufen, dass er dieses Essen auf Kredit erhält. Es schadet nicht, wenn ein Mann Essen für einen Bruchteil eines Dirhams auf Kredit kauft und dann einen Dirham gibt und Waren mit dem Rest seines Dirhams nimmt, weil er den Bruchteil, den er schuldete, als Silber gab und Waren nahm, um den Rest seines Dirhams auszugleichen. Diese Transaktion schadet nicht.“ Malik sagte: „Es schadet nicht, wenn ein Mann einen Dirham einem anderen Mann gibt und ihm dann bekannte Waren für ein Viertel, ein Drittel oder einen bekannten Bruchteil wegnimmt. Wenn es keinen bekannten Preis für die Waren gab und der Mann sagte: ‚Ich werde sie dir zum Tagespreis abnehmen‘, ist das nicht halal, weil es Unsicherheit gibt. Es könnte einmal weniger und ein anderes Mal mehr sein, und sie würden sich nicht von einem bekannten Verkauf trennen.“ Malik sagte: „Wenn jemand etwas Essen verkauft, ohne es genau abzumessen, und nichts davon vom Verkauf ausschließt und ihm dann einfällt, etwas davon zu kaufen, ist es für ihn nicht gut, etwas davon zu kaufen, außer dem, was er davon ausschließen darf. Das ist ein Drittel oder weniger. Wenn es mehr als ein Drittel ist, wird es zu Muzabana und wird abgelehnt. Er darf nur von dem kaufen, was er ausschließen dürfte, und er darf nur ein Drittel oder weniger davon ausschließen. Das ist.“ die Art und Weise zu tun Dinge, über die es keinen Streit mit uns gibt.“ Yahya erzählte mir von Malik, dass er gehört hatte, dass Umar ibn al-Khattab sagte: „Auf unserem Markt gibt es keine Hortung, und Männer, die überschüssiges Gold in ihren Händen haben, sollten nicht einen von Allahs Proviant aufkaufen, den Er in unseren Hof geschickt hat, und ihn dann gegen uns horten.“ Jemand, der importierte Waren durch große Anstrengung im Sommer und Winter zu sich bringt, dieser Mensch ist der Gast von Umar. Er soll verkaufen, was Allah will, und behalten, was Allah will
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 31/1345
Grad
Mauquf Daif
Kategorie
Kapitel 31: Handelsgeschäfte
Themen:
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