Muwatta von Imam Malik — Hadith #35826
Hadith #35826
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ أَبِي بَكْرِ بْنِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ بْنِ الْحَارِثِ بْنِ هِشَامٍ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ " أَيُّمَا رَجُلٍ بَاعَ مَتَاعًا فَأَفْلَسَ الَّذِي ابْتَاعَهُ مِنْهُ وَلَمْ يَقْبِضِ الَّذِي بَاعَهُ مِنْ ثَمَنِهِ شَيْئًا فَوَجَدَهُ بِعَيْنِهِ فَهُوَ أَحَقُّ بِهِ وَإِنْ مَاتَ الَّذِي ابْتَاعَهُ فَصَاحِبُ الْمَتَاعِ فِيهِ أُسْوَةُ الْغُرَمَاءِ " .
Malik sagte, es sei nicht schädlich, wenn ein Mann, der einige Vorhänge verkauft und einige Kleidungsstücke aufgrund ihrer Markierungen ausschließt, vorschreibt, dass er daraus die markierten auswählt. Wenn er beim Ausschluss nicht festgelegt hat, dass er aus ihnen auswählen würde, bin ich meines Erachtens Teilhaber der Anzahl der von ihm gekauften Dekorationswaren. Das liegt daran, dass zwei Kleidungsstücke in der Kennzeichnung gleich sein und sich im Preis stark unterscheiden können. Malik sagte: „Die Art und Weise, wie wir die Dinge unter uns angehen, ist, dass es in der Partnerschaft keinen Schaden gibt, die Verantwortung auf einen Agenten überträgt und einen Widerruf beim Umgang mit Lebensmitteln und anderen Dingen, unabhängig davon, ob der Besitz genommen wurde oder nicht, wenn die Transaktion mit Bargeld erfolgt und es keinen Gewinn, Verlust oder Aufschub des Preises darin gibt. Wenn Gewinn oder Verlust oder Aufschub des Preises aus einer der beiden in eine dieser Transaktionen einfließt, wird es zu einem Verkauf, der durch das, was den Verkauf halal macht, halal und durch das, was den Verkauf macht, haram gemacht wird.“ haram, und es handelt sich nicht um eine Partnerschaft, eine Übertragung der Verantwortung auf einen Agenten oder einen Widerruf.“ Malik erzählte von jemandem, der Stoffwaren oder Sklaven kaufte, und der Verkauf wurde abgeschlossen, dann bat ihn ein Mann, sein Partner zu sein, und er stimmte zu, und der neue Partner zahlte den gesamten Preis an den Verkäufer, und dann passierte etwas mit den Waren, wodurch sie aus ihrem Besitz entfernt wurden. Malik sagte: „Der neue Partner nimmt den Preis vom ursprünglichen Partner und der ursprüngliche Partner verlangt vom Verkäufer den gesamten Preis, es sei denn, der ursprüngliche Partner hat beim Verkauf und vor Abschluss der Transaktion mit dem Verkäufer gegenüber dem neuen Partner festgelegt, dass der Verkäufer ihm gegenüber verantwortlich ist. Wenn die Transaktion beendet ist und der Verkäufer gegangen ist, ist die Vorbedingung des ursprünglichen Partners ungültig und er trägt die Verantwortung.“ Malik sprach über einen Mann, der einen anderen Mann bat, bestimmte Waren zu kaufen, um sie untereinander aufzuteilen, und er wollte, dass der andere Mann für ihn bezahlte, und er würde die Waren für den anderen Mann verkaufen. Malik sagte: „Das ist nicht gut. Wenn er sagt: ‚Bezahle für mich und ich werde es für dich verkaufen‘, wird es zu einem Darlehen, das er ihm gewährt, damit er es für ihn verkaufen kann, und wenn diese Waren zerstört werden oder vergehen, wird der Mann, der den Preis bezahlt hat, von seinem Partner das verlangen, was er für ihn eingezahlt hat. Dies ist Teil des Vorschusses, der Profit bringt.“ Malik sagte: „Wenn ein Mann Waren kauft und diese für ihn abgerechnet werden, und dann sagt ein Mann zu ihm: ‚Teile die Hälfte dieser Waren mit mir, und ich werde sie alle für dich verkaufen‘, dann ist das Halal, es ist kein Schaden daran. Die Erklärung dafür ist, dass es sich um einen neuen Verkauf handelt und er ihm die Hälfte der Waren verkauft, vorausgesetzt, er verkauft die ganze Menge.“ Yahya erzählte mir von Malik von Ibn Shihab von Abu Bakr ibn Abd ar-Rahman ibn al-Harith ibn Hisham, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: „Wann immer ein Mann Waren verkauft und dann der Käufer bankrott geht und der Verkäufer keinen Teil des Preises genommen hat und er einen Teil seines Eigentums unversehrt beim Käufer vorfindet, hat er mehr Anspruch darauf als jeder andere. Wenn der Käufer stirbt, dann …“ Der Verkäufer steht in dieser Hinsicht den anderen Gläubigern gleich
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 31/1371
Grad
Sahih Lighairihi
Kategorie
Kapitel 31: Handelsgeschäfte