Muwatta von Imam Malik — Hadith #35864

Hadith #35864
قَالَ يَحْيَى قَالَ مَالِكٌ عَنْ جَمِيلِ بْنِ عَبْدِ الرَّحْمَنِ الْمُؤَذِّنِ، أَنَّهُ كَانَ يَحْضُرُ عُمَرَ بْنَ عَبْدِ الْعَزِيزِ وَهُوَ يَقْضِي بَيْنَ النَّاسِ فَإِذَا جَاءَهُ الرَّجُلُ يَدَّعِي عَلَى الرَّجُلِ حَقًّا نَظَرَ فَإِنْ كَانَتْ بَيْنَهُمَا مُخَالَطَةٌ أَوْ مُلاَبَسَةٌ أَحْلَفَ الَّذِي ادُّعِيَ عَلَيْهِ وَإِنْ لَمْ يَكُنْ شَىْءٌ مِنْ ذَلِكَ لَمْ يُحَلِّفْهُ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَعَلَى ذَلِكَ الأَمْرُ عِنْدَنَا أَنَّهُ مَنِ ادَّعَى عَلَى رَجُلٍ بِدَعْوَى نُظِرَ فَإِنْ كَانَتْ بَيْنَهُمَا مُخَالَطَةٌ أَوْ مُلاَبَسَةٌ أُحْلِفَ الْمُدَّعَى عَلَيْهِ فَإِنْ حَلَفَ بَطَلَ ذَلِكَ الْحَقُّ عَنْهُ وَإِنْ أَبَى أَنْ يَحْلِفَ وَرَدَّ الْيَمِينَ عَلَى الْمُدَّعِي فَحَلَفَ طَالِبُ الْحَقِّ أَخَذَ حَقَّهُ ‏.‏
Yahya sagte, dass Malik von einem Mann sprach, der gestorben ist und eine Schuld bei ihm hatte, und es gab einen Zeugen, und einige Leute hatten eine Schuld bei ihm und sie hatten nur einen Zeugen, und seine Erben weigerten sich, mit ihrem Zeugen einen Eid auf ihre Rechte zu leisten. Er sagte: „Die Gläubiger leisten einen Eid und nehmen ihre Rechte. Wenn noch etwas übrig bleibt, nehmen die Erben nichts davon. Das liegt daran, dass ihnen die Eide schon früher geleistet wurden und sie sie aufgegeben haben, es sei denn, sie sagen: ‚Wir wussten nicht, dass unser Begleiter mehr hatte‘, und es ist bekannt, dass sie die Eide nur deswegen aufgegeben haben. Ich denke, dass sie einen Eid leisten und nehmen sollten, was nach seiner Schuld übrig bleibt.“ Yahya sagte: „Malik sagte über Jamil ibn Abd ar-Rahman al-Muadhdin, dass er mit Umar ibn Abd al-Aziz anwesend war, als er zwischen Menschen urteilte. Wenn ein Mann mit einer Klage gegen einen Mann zu ihm kam, prüfte er, ob es häufige Transaktionen und Geschäfte zwischen ihnen gab oder nicht. Wenn ja, konnte der Angeklagte einen Eid leisten. Wenn nichts dergleichen vorlag, nahm er keinen Eid von ihm an.“ Malik fasste zusammen: „Was in unserer Gemeinschaft getan wird, ist, dass, wenn jemand einen Anspruch gegen einen Mann erhebt, dieser geprüft wird. Wenn es häufige Transaktionen und Geschäfte zwischen ihnen gibt, muss der Angeklagte einen Eid leisten
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 36/1409
Grad
Maqtu Hasan
Kategorie
Kapitel 36: Urteile
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