Muwatta von Imam Malik — Hadith #35982

Hadith #35982
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ زُرَيْقِ بْنِ حَكِيمٍ، أَنَّهُ أَخْبَرَهُ أَنَّهُ، أَخَذَ عَبْدًا آبِقًا قَدْ سَرَقَ قَالَ فَأَشْكَلَ عَلَىَّ أَمْرُهُ - قَالَ - فَكَتَبْتُ فِيهِ إِلَى عُمَرَ بْنِ عَبْدِ الْعَزِيزِ أَسْأَلُهُ عَنْ ذَلِكَ وَهُوَ الْوَالِي يَوْمَئِذٍ - قَالَ - فَأَخْبَرْتُهُ أَنَّنِي كُنْتُ أَسْمَعُ أَنَّ الْعَبْدَ الآبِقَ إِذَا سَرَقَ وَهُوَ آبِقٌ لَمْ تُقْطَعْ يَدُهُ - قَالَ - فَكَتَبَ إِلَىَّ عُمَرُ بْنُ عَبْدِ الْعَزِيزِ نَقِيضَ كِتَابِي يَقُولُ كَتَبْتَ إِلَىَّ أَنَّكَ كُنْتَ تَسْمَعُ أَنَّ الْعَبْدَ الآبِقَ إِذَا سَرَقَ لَمْ تُقْطَعْ يَدُهُ وَأَنَّ اللَّهَ تَبَارَكَ وَتَعَالَى يَقُولُ فِي كِتَابِهِ ‏{‏وَالسَّارِقُ وَالسَّارِقَةُ فَاقْطَعُوا أَيْدِيَهُمَا جَزَاءً بِمَا كَسَبَا نَكَالاً مِنَ اللَّهِ وَاللَّهُ عَزِيزٌ حَكِيمٌ‏}‏ ‏.‏ فَإِنْ بَلَغَتْ سَرِقَتُهُ رُبُعَ دِينَارٍ فَصَاعِدًا فَاقْطَعْ يَدَهُ ‏.‏ وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، أَنَّهُ بَلَغَهُ أَنَّ الْقَاسِمَ بْنَ مُحَمَّدٍ، وَسَالِمَ بْنَ عَبْدِ اللَّهِ، وَعُرْوَةَ بْنَ الزُّبَيْرِ، كَانُوا يَقُولُونَ إِذَا سَرَقَ الْعَبْدُ الآبِقُ مَا يَجِبُ فِيهِ الْقَطْعُ قُطِعَ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَذَلِكَ الأَمْرُ الَّذِي لاَ اخْتِلاَفَ فِيهِ عِنْدَنَا أَنَّ الْعَبْدَ الآبِقَ إِذَا سَرَقَ مَا يَجِبُ فِيهِ الْقَطْعُ قُطِعَ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik, dass Zurayq ibn Hakim ihn darüber informiert hatte, dass er einen entlaufenen Sklaven hatte, der gestohlen hatte. Er sagte: „Die Situation war für mich unklar, also schrieb ich an Umar ibn Abd al-Aziz, um ihn darüber zu befragen. Er war zu dieser Zeit Gouverneur. Ich teilte ihm mit, dass ich gehört hatte, dass einem entlaufenen Sklaven, der stahl, während er auf der Flucht war, die Hand nicht abgeschnitten wurde.“ Umar ibn Abd al-Aziz schrieb, um meinem Brief zu widersprechen: „Sie haben mir geschrieben, dass Sie gehört haben, dass die Hand des entlaufenen Sklaven nicht abgeschnitten wird, wenn er stiehlt.“ Allah, der Gesegnete, der Erhabene, sagt in Seinem Buch: „Der Dieb, Mann und Frau, schneidet beiden die Hände ab, als Belohnung für das, was sie verdient haben, und als vorbildliche Strafe von Allah, dem Mächtigen und Weisen.“ (Sure 5 Ayat 41) Wenn sein Diebstahl einen Viertel-Dinar und mehr erreicht, wird ihm die Hand abgeschnitten. „Yahya erzählte mir von Malik, dass er gehört hatte, dass al-Qasim ibn Muhammad und Salim ibn Abdullah und Urwa ibn az-Zubayr sagten: „Wenn ein entlaufener Sklave etwas stiehlt, wofür das Abschneiden der Hand erforderlich ist, wird ihm die Hand abgeschnitten.“ Malik sagte: „Die Art und Weise, Dinge unter uns zu tun, über die es keinen Streit gibt, ist, dass, wenn der entlaufene Sklave das stiehlt, wozu das Abschneiden der Hand verpflichtet ist, ihm die Hand abgehackt wird.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 41/1527
Grad
Maqtu Sahih
Kategorie
Kapitel 41: Hadd-Strafen
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