Muwatta von Imam Malik — Hadith #36018
Hadith #36018
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنْ رَبِيعَةَ بْنِ أَبِي عَبْدِ الرَّحْمَنِ، أَنَّهُ كَانَ يَقُولُ الْغُرَّةُ تُقَوَّمُ خَمْسِينَ دِينَارًا أَوْ سِتَّمِائَةِ دِرْهَمٍ وَدِيَةُ الْمَرْأَةِ الْحُرَّةِ الْمُسْلِمَةِ خَمْسُمِائَةِ دِينَارٍ أَوْ سِتَّةُ آلاَفِ دِرْهَمٍ . قَالَ مَالِكٌ فَدِيَةُ جَنِينِ الْحُرَّةِ عُشْرُ دِيَتِهَا وَالْعُشْرُ خَمْسُونَ دِينَارًا أَوْ سِتُّمِائَةِ دِرْهَمٍ . قَالَ مَالِكٌ وَلَمْ أَسْمَعْ أَحَدًا يُخَالِفُ فِي أَنَّ الْجَنِينَ لاَ تَكُونُ فِيهِ الْغُرَّةُ حَتَّى يُزَايِلَ بَطْنَ
Yahya erzählte mir von Malik, dass Rabia ibn Abi Abd ar-Rahman sagte: „Der Sklave von schöner Hautfarbe und Exzellenz wird auf fünfzig Dinar oder sechshundert Dirham geschätzt. Das Blutgeld einer freien muslimischen Frau beträgt fünfhundert Dinar oder sechstausend Dirham.“ Malik sagte: „Das Blutgeld des Fötus einer freien Frau beträgt ein Zehntel ihres Blutgeldes. Das Zehntel beträgt fünfzig Dinar oder sechshundert Dirham.“ Malik sagte: „Ich habe niemanden bestreiten hören, dass es keinen Sklaven als Entschädigung für den Fötus gibt, bis er den Mutterleib verlässt und tot aus ihrem Mutterleib geboren wird.“ Malik sagte: „Ich habe gehört, dass, wenn der Fötus lebend aus dem Mutterleib kommt und dann stirbt, das volle Blutgeld dafür fällig wird.“ Malik sagte: „Der Fötus ist nicht am Leben, es sei denn, er weint bei der Geburt. Wenn er aus dem Mutterleib kommt und schreit und dann stirbt, ist das gesamte Blutgeld dafür fällig. Wir glauben, dass der Fötus der Sklavin ein Zehntel des Preises der Sklavin kostet.“ Malik sagte: „Wenn eine Frau einen Mann oder eine Frau ermordet und die Mörderin schwanger ist, werden keine Vergeltungsmaßnahmen gegen sie ergriffen, bis sie ihr Kind zur Welt gebracht hat. Wenn eine schwangere Frau absichtlich oder unabsichtlich getötet wird, ist derjenige, der sie getötet hat, nicht verpflichtet, etwas für ihren Fötus zu zahlen. Wenn sie ermordet wird, wird derjenige getötet, der sie getötet hat, und es gibt kein Blutgeld für ihren Fötus. Wenn sie versehentlich getötet wird, ist der Stamm verpflichtet, im Namen ihres Mörders zu zahlen.“ zahlt ihr Blutgeld, und es gibt kein Blutgeld für den Fötus. Yahya erzählte mir: „Malik wurde nach dem Fötus der christlichen oder jüdischen Frau gefragt, der abgetrieben wurde. Er sagte: ‚Ich glaube, dafür gibt es ein Zehntel des Blutgeldes der Mutter.‘
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 43/1563
Grad
Maqtu Sahih
Kategorie
Kapitel 43: Blutgeld