Muwatta von Imam Malik — Hadith #36013
Hadith #36013
وَحَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ يَحْيَى بْنِ سَعِيدٍ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ الْمُسَيَّبِ، أَنَّهُ كَانَ يَقُولُ تُعَاقِلُ الْمَرْأَةُ الرَّجُلَ إِلَى ثُلُثِ الدِّيَةِ إِصْبَعُهَا كَإِصْبَعِهِ وَسِنُّهَا كَسِنِّهِ وَمُوضِحَتُهَا كَمُوضِحَتِهِ وَمُنَقِّلَتُهَا كَمُنَقَّلَتِهِ .
Malik erzählte mir, dass die allgemeine Vorgehensweise bei einem Unfall in der Gemeinschaft darin besteht, dass es kein Blutgeld gibt, bis es dem Opfer besser geht. Wenn der Knochen eines Mannes, sei es eine Hand oder ein Fuß oder ein anderer Teil seines Körpers, versehentlich gebrochen wird und er heilt, gesund wird und in seine Form zurückkehrt, gibt es dafür kein Blutgeld. Ist das Glied beeinträchtigt oder weist eine Narbe darauf auf, gibt es entsprechend dem Ausmaß der Beeinträchtigung Blutgeld dafür. Malik sagte: „Wenn dieser Teil des Körpers ein bestimmtes Blutgeld hat, das vom Propheten erwähnt wurde, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, dann geschieht dies entsprechend dem, was der Prophet, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, festgelegt hat. Wenn es sich um einen Teil von etwas handelt, für das es kein bestimmtes Blutgeld gibt, das vom Propheten erwähnt wurde, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, und wenn es keine vorherige Sunna oder ein bestimmtes Blutgeld darüber gibt, verwendet man Ijtihad darüber.“ Malik sagte: „Es gibt kein Blutgeld für eine versehentliche Körperverletzung, wenn die Wunde heilt und wieder in ihre Form zurückkehrt. Wenn sich darin eine Narbe oder ein Mal befindet, wird dafür Idschtihad angewendet, mit Ausnahme der Bauchwunde. Dafür gibt es ein Drittel des Blutgeldes eines Lebens.“ Malik sagte: „Es gibt kein Blutgeld für die Wunde, die einen Knochen im Körper splittert, und sie ist wie die Wunde am Körper, die den Knochen freilegt.“ Malik sagte: „Die allgemein anerkannte Vorgehensweise in unserer Gemeinschaft ist, dass der Arzt, wenn er eine Beschneidung durchführt und die Eichel abschneidet, das volle Blutgeld bezahlen muss. Das liegt daran, dass es sich um einen Unfall handelt, für den der Stamm verantwortlich ist, und das volle Blutgeld für alles zu zahlen ist, bei dem ein Arzt Fehler macht oder Überschreitungen macht, wenn dies nicht vorsätzlich geschieht.“ Yahya erzählte mir von Malik aus Yahya ibn Said sagte, dass Said ibn al-Musayyab sagte: „Das Blutgeld für eine Frau ist das gleiche wie für einen Mann bis zu einem Drittel des Blutgeldes. Ihr Finger ist wie sein Finger, ihr Zahn ist wie sein Zahn, ihre Verletzung, die den Knochen freilegt, ist wie seine, und ihre Kopfwunde, die den Knochen splittert, ist wie seine.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 43/1558
Grad
Maqtu Sahih
Kategorie
Kapitel 43: Blutgeld