Muwatta von Imam Malik — Hadith #36017

Hadith #36017
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ الْمُسَيَّبِ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَضَى فِي الْجَنِينَ يُقْتَلُ فِي بَطْنِ أُمِّهِ بِغُرَّةٍ عَبْدٍ أَوْ وَلِيدَةٍ فَقَالَ الَّذِي قُضِيَ عَلَيْهِ كَيْفَ أَغْرَمُ مَا لاَ شَرِبَ وَلاَ أَكَلْ وَلاَ نَطَقَ وَلاَ اسْتَهَلّ وَمِثْلُ ذَلِكَ بَطَلْ ‏.‏ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏ "‏ إِنَّمَا هَذَا مِنْ إِخْوَانِ الْكُهَّانِ ‏"‏ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik von Ibn Shihab von Said ibn al-Musayyab, dass der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, ein Urteil gefällt hat, dass die Entschädigung für einen Fötus, der im Mutterleib getötet wurde, ein Sklave oder eine Sklavin von heller Hautfarbe und hervorragender Qualität war. Derjenige, gegen den das Urteil gefällt wurde, sagte: „Warum sollte ich Schadenersatz zahlen für das, was nicht getrunken oder gegessen oder gesprochen oder geweint hat? So etwas ist nichts.“ Der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, sagte: „Dies ist nur einer der Brüder der Wahrsager.“ Er missbilligte die gereimte Redeweise der Erklärung des Mannes
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 43/1562
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 43: Blutgeld
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Themen: #Mother

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