Muwatta von Imam Malik — Hadith #35151

Hadith #35151
وَحَدَّثَنِي زِيَادٌ، عَنْ مَالِكٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، ‏.‏ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم كَانَ يَذْهَبُ لِحَاجَةِ الإِنْسَانِ فِي الْبُيُوتِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ لاَ يَخْرُجُ الْمُعْتَكِفُ مَعَ جَنَازَةِ أَبَوَيْهِ وَلاَ مَعَ غَيْرِهَا ‏.‏
Malik wurde gefragt, ob jemand, der in den letzten zehn Tagen des Ramadan in eine Moschee ging, um Itikaf zu praktizieren, und dort ein oder zwei Tage blieb, dann aber krank wurde und die Moschee verließ, Itikaf für die von den zehn Tagen verbleibende Anzahl von Tagen praktizieren musste oder nicht dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, einst Itikaf im Ramadan machen wollte, dann aber zurückkam, ohne dies getan zu haben, und dann, als der Ramadan vorbei war, Itikaf zehn Tage lang im Shawwal machte, und jemand, der Itikaf machen muss, in der gleichen Lage sind, was für sie Halal und was Haram ist habe Itikaf anders als freiwillig gemacht.“ Malik sagte, wenn eine Frau Itikaf machte und dann während ihres Itikaf ihre Menstruation bekam, ging sie zu ihrem Haus zurück, und wenn sie wieder rein war, kehrte sie in die Moschee zurück, zu welcher Zeit auch immer sie rein wurde. Anschließend setzte sie ihr Itikaf dort fort, wo sie aufgehört hatte. Dies war die gleiche Situation wie bei einer Frau, die zwei aufeinanderfolgende Monate fasten musste, ihre Menstruation bekam und dann rein wurde. Dann setzte sie das Fasten dort fort, wo sie aufgehört hatte, und zögerte nicht damit. Ziyad erzählte mir von Malik von Ibn Shihab, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, in Häuser ging, um seine Notdurft zu verrichten. Malik sagte: „Jemand, der Itikaf macht, sollte nicht zur Beerdigung seiner Eltern oder zu irgendetwas anderem gehen.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 19/696
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 19: Itikaf im Ramadan
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Themen: #Fasting #Mother

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