Muwatta von Imam Malik — Hadith #35538
Hadith #35538
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ عَلِيِّ بْنِ حُسَيْنِ بْنِ عَلِيٍّ، عَنْ عُمَرَ بْنِ عُثْمَانَ بْنِ عَفَّانَ، عَنْ أُسَامَةَ بْنِ زَيْدٍ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ " لاَ يَرِثُ الْمُسْلِمُ الْكَافِرَ " .
Malik said, "The generally agreed on way of doing things among us, in which there is no dispute, and which I saw the people of knowledge in our city doing, about paternal relations is that full brothers are more entitled to inherit than half-brothers by the father and half-brothers by the father are more entitled to inherit than the children of the full brothers. The sons of the full brothers are more entitled to inherit than the sons of the half-brothers by the father. The sons of the half-brothers by the father are more entitled to inherit than the sons of the sons of the full brothers. The sons of the sons of the half-brothers by the father's side are more entitled to inherit than the paternal uncle, the full brother of the father. The paternal uncle, the full brother of the father, is more entitled to inherit than the paternal uncle, the half-brotherof the father on the father's side. The paternal uncle, the half-brother of the father on the father's side is more entitled to inherit than the sons of the paternal uncle, the full brother of the father. The son of the paternal uncle on the father's side is more entitled to inherit than the paternal great uncle, the full brother of the paternal grandfather." Malik said, "Everything about which you are questioned concerning the inheritance of the paternal relations is like this. Trace the genealogy of the deceased and whoever among the paternal relations contends for inheritance. If you find that one of them reaches the deceased by a father and none of them except him reaches him by a father, then make his inheritance to the one who reaches him by the nearest father, rather than the one who reaches him by what is above that. If Sie stellen fest, dass sie alle von demselben Vater zu ihm gelangen wer sich ihnen anschließt, dann sehen Sie, wer der nächste Verwandte ist. Wenn der Vater nur einen Halbbruder hat, geben Sie ihm das Erbe und nicht entferntere väterliche Verwandte. Wenn es einen Vollbruder gibt und Sie feststellen, dass er von mehreren Vätern oder mit einem bestimmten Vater in gleicher Weise verwandt ist, sodass sie alle in die Genealogie des Verstorbenen gelangen und alle Halbbrüder des Vaters oder Vollbrüder sind, dann teilen Sie das Erbe gleichmäßig unter ihnen auf. Wenn der Elternteil eines von ihnen ein Onkel (der Vollbruder des Vaters des Verstorbenen) ist und wer auch immer bei ihm ist, ein Onkel (der Halbbruder väterlicherseits des Vaters des Verstorbenen) ist, geht das Erbe an die Söhne des Vollbruders des Vaters und nicht an die Söhne des Halbbruders väterlicherseits des Vaters. Das liegt daran, dass Allah, der Gesegnete, der Erhabene, sagte: „Die Blutsverwandten sind einander im Buch Allahs näher; wahrlich, Allah weiß von allem.“ „Malik sagte: „Der Großvater väterlicherseits hat mehr Anspruch auf das Erbe als die Söhne des Vollbruders und mehr Anspruch als der Onkel, der Vollbruder des Vaters.“ Der Sohn des Bruders des Vaters hat mehr Anspruch auf das Erbe von Mawali-Gefolgsleuten (freigelassenen Sklaven) als die Großväter.“ Malik sagte: „Die allgemein vereinbarte Art und Weise, Dinge unter uns zu tun, über die es keinen Streit gibt und die ich bei den gebildeten Menschen in unserer Stadt gesehen habe, besteht darin, dass das Kind des Halbgeschwisters von der Mutter, des Großvaters väterlicherseits, des Onkels väterlicherseits, der der Halbbruder mütterlicherseits des Vaters ist, des Onkels mütterlicherseits, der Urgroßmutter, die …“ ist die Mutter des Vaters der Mutter, die Tochter des Vollbruders, die Tante väterlicherseits, und die Tante mütterlicherseits erbt aufgrund ihrer Verwandtschaft nichts.“ Malik sagte: „Die Frau, die am weitesten mit dem Verstorbenen der in diesem Buch genannten Personen verwandt ist, erbt aufgrund ihrer Verwandtschaft nichts, und Frauen erben nichts außer denen, die im Koran genannt werden. Allah, der Gesegnete, der Erhabene, erwähnte in Seinem Buch das Erbe der Mutter von ihren Kindern, das Erbe der Töchter von ihrem Vater, das Erbe der Frau von ihrem Ehemann Das Erbe der Vollschwestern, das Erbe der Halbschwestern durch den Vater und das Erbe der Halbschwestern durch die Mutter. Die Großmutter wird durch das Beispiel des Propheten, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, zur Erbin gemacht. „Yahya erzählte mir von Malik von Ibn Shihab von Ali ibn Husayn ibn Ali von Umar ibn Uthman ibn Affan von Usama ibn Zayd, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, sagte: „Ein Muslim erbt nicht von einem Kafir.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 27/1083
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 27: Erbrecht