Muwatta von Imam Malik — Hadith #35642

Hadith #35642
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، أَنَّهُ بَلَغَهُ أَنَّ سَعِيدَ بْنَ الْمُسَيَّبِ، وَسُلَيْمَانَ بْنَ يَسَارٍ، وَابْنَ، شِهَابٍ كَانُوا يَقُولُونَ عِدَّةُ الْمُخْتَلِعَةِ مِثْلُ عِدَّةِ الْمُطَلَّقَةِ ثَلاَثَةُ قُرُوءٍ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فِي الْمُفْتَدِيَةِ إِنَّهَا لاَ تَرْجِعُ إِلَى زَوْجِهَا إِلاَّ بِنِكَاحٍ جَدِيدٍ فَإِنْ هُوَ نَكَحَهَا فَفَارَقَهَا قَبْلَ أَنْ يَمَسَّهَا لَمْ يَكُنْ لَهُ عَلَيْهَا عِدَّةٌ مِنَ الطَّلاَقِ الآخَرِ وَتَبْنِي عَلَى عِدَّتِهَا الأُولَى ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَهَذَا أَحْسَنُ مَا سَمِعْتُ فِي ذَلِكَ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ إِذَا افْتَدَتِ الْمَرْأَةُ مِنْ زَوْجِهَا بِشَىْءٍ عَلَى أَنْ يُطَلِّقَهَا فَطَلَّقَهَا طَلاَقًا مُتَتَابِعًا نَسَقًا فَذَلِكَ ثَابِتٌ عَلَيْهِ فَإِنْ كَانَ بَيْنَ ذَلِكَ صُمَاتٌ فَمَا أَتْبَعَهُ بَعْدَ الصُّمَاتِ فَلَيْسَ بِشَىْءٍ ‏.‏
Yahya erzählte mir von Malik, dass er gehört hatte, dass Said ibn al-Musayyab und Sulayman ibn Yasar und Ibn Shihab alle sagten, dass eine Frau, die sich gegen eine Entschädigung scheiden ließ, die gleiche Idda hatte wie eine geschiedene Frau – drei Perioden. Malik sagte, dass eine Frau, die sich selbst freikaufte, nur durch eine neue Ehe zu ihrem Mann zurückkehren könne. Wenn jemand sie heiratete und sich dann von ihr trennte, bevor er mit ihr Geschlechtsverkehr hatte, gab es aus der jüngsten Ehe kein Idda gegen sie, und sie ruhte sich auf ihrem ersten Idda aus. Malik sagte: „Das ist das Beste, was ich zu diesem Thema gehört habe.“ Malik sagte: „Wenn eine Frau ihrem Mann eine Entschädigung anbietet und er sich sofort von ihr scheiden lässt, dann ist die Entschädigung für ihn bestätigt. Wenn er keine Antwort gibt und sich dann zu einem späteren Zeitpunkt von ihr scheiden lässt, hat er keinen Anspruch auf diese Entschädigung.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 29/1187
Grad
Maqtu Daif
Kategorie
Kapitel 29: Scheidung
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