Muwatta von Imam Malik — Hadith #35761
Hadith #35761
وَحَدَّثَنِي عَنْ مَالِكٍ، أَنَّهُ بَلَغَهُ أَنَّ عُمَرَ بْنَ عَبْدِ الْعَزِيزِ، قَضَى بِوَضْعِ الْجَائِحَةِ . قَالَ مَالِكٌ وَعَلَى ذَلِكَ الأَمْرُ عِنْدَنَا . قَالَ مَالِكٌ وَالْجَائِحَةُ الَّتِي تُوضَعُ عَنِ الْمُشْتَرِي الثُّلُثُ فَصَاعِدًا وَلاَ يَكُونُ مَا دُونَ ذَلِكَ جَائِحَةً .
Yahya erzählte mir aus Malik, dass er gehört hatte, dass Umar ibn Abd al-Aziz in einem Fall beschlossen habe, eine Reduzierung für Ernteschäden vorzunehmen. Malik sagte: „Das ist es, was wir in dieser Situation tun.“ Malik fügte hinzu: „Ernteschäden sind alles, was dem Käufer einen Verlust von einem Drittel oder mehr verursacht. Alles, was darunter liegt, zählt nicht als Ernteschäden.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 31/1306
Grad
Maqtu Daif
Kategorie
Kapitel 31: Handelsgeschäfte
Themen:
#Mother