Muwatta von Imam Malik — Hadith #35812
Hadith #35812
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، أَنَّهُ بَلَغَهُ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنْ بَيْعٍ وَسَلَفٍ . قَالَ مَالِكٌ وَتَفْسِيرُ ذَلِكَ أَنْ يَقُولَ الرَّجُلُ لِلرَّجُلِ آخُذُ سِلْعَتَكَ بِكَذَا وَكَذَا عَلَى أَنْ تُسْلِفَنِي كَذَا وَكَذَا . فَإِنْ عَقَدَا بَيْعَهُمَا عَلَى هَذَا فَهُوَ غَيْرُ جَائِزٍ فَإِنْ تَرَكَ الَّذِي اشْتَرَطَ السَّلَفَ مَا اشْتَرَطَ مِنْهُ كَانَ ذَلِكَ الْبَيْعُ جَائِزًا . قَالَ مَالِكٌ وَلاَ بَأْسَ أَنْ يُشْتَرَى الثَّوْبُ مِنَ الْكَتَّانِ أَوِ الشَّطَوِيِّ أَوِ الْقَصَبِيِّ بِالأَثْوَابِ مِنَ الإِتْرِيبِيِّ أَوِ الْقَسِّيِّ أَوِ الزِّيقَةِ أَوِ الثَّوْبِ الْهَرَوِيِّ أَوِ الْمَرْوِيِّ بِالْمَلاَحِفِ الْيَمَانِيَّةِ وَالشَّقَائِقِ وَمَا أَشْبَهَ ذَلِكَ الْوَاحِدُ بِالاِثْنَيْنِ أَوِ الثَّلاَثَةِ يَدًا بِيَدٍ أَوْ إِلَى أَجَلٍ وَإِنْ كَانَ مِنْ صِنْفٍ وَاحِدٍ فَإِنْ دَخَلَ ذَلِكَ نَسِيئَةٌ فَلاَ خَيْرَ فِيهِ . قَالَ مَالِكٌ وَلاَ يَصْلُحُ حَتَّى يَخْتَلِفَ فَيَبِينَ اخْتِلاَفُهُ فَإِذَا أَشْبَهَ بَعْضُ ذَلِكَ بَعْضًا وَإِنِ اخْتَلَفَتْ أَسْمَاؤُهُ فَلاَ يَأْخُذْ مِنْهُ اثْنَيْنِ بِوَاحِدٍ إِلَى أَجَلٍ وَذَلِكَ أَنْ يَأْخُذَ الثَّوْبَيْنِ مِنَ الْهَرَوِيِّ بِالثَّوْبِ مِنَ الْمَرْوِيِّ أَوِ الْقُوهِيِّ إِلَى أَجَلٍ أَوْ يَأْخُذَ الثَّوْبَيْنِ مِنَ الْفُرْقُبِيِّ بِالثَّوْبِ مِنَ الشَّطَوِيِّ فَإِذَا كَانَتْ هَذِهِ الأَجْنَاسُ عَلَى هَذِهِ الصِّفَةِ فَلاَ يُشْتَرَى مِنْهَا اثْنَانِ بِوَاحِدٍ إِلَى أَجَلٍ . قَالَ مَالِكٌ وَلاَ بَأْسَ أَنْ تَبِيعَ مَا اشْتَرَيْتَ مِنْهَا قَبْلَ أَنْ تَسْتَوْفِيَهُ مِنْ غَيْرِ صَاحِبِهِ الَّذِي اشْتَرَيْتَهُ مِنْهُ إِذَا انْتَقَدْتَ ثَمَنَهُ .
Yahya erzählte mir von Malik, dass er gehört hatte, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, „Verkaufen und Verleihen“ verbot. Malik sagte: „Die Erklärung dafür, was das bedeutete, ist, dass ein Mann zu einem anderen sagt: ‚Ich werde deine Güter für das und das nehmen, wenn du mir das und das leihst.‘ Wenn sie einer Transaktion auf diese Weise zustimmen, ist dies nicht zulässig. Wenn derjenige, der das Darlehen vereinbart, seine Vereinbarung aufgibt, ist der Verkauf zulässig.“ Malik sagte: „Es schadet nicht, Leinen von Shata gegen Kleidungsstücke von Itribi, Qass oder Ziqa einzutauschen. Oder das Tuch von Herat oder Merv gegen jemenitische Umhänge und Schals und dergleichen, wie einen gegen zwei oder drei, von Hand zu Hand oder mit verspäteten Bedingungen. Wenn die Waren von der gleichen Art sind und ein Aufschub in die Transaktion eingeht, ist daran nichts Gutes.“ Malik sagte: „Es ist nicht gut, es sei denn, sie sind unterschiedlich, und der Unterschied zwischen ihnen ist klar. Wenn sie einander ähneln, auch wenn die Namen unterschiedlich sind, nehmen Sie nicht zwei für eins mit verzögerten Bedingungen, zum Beispiel zwei Kleidungsstücke von Herat für eines von Merv oder Quhy mit verzögerten Bedingungen, oder zwei Kleidungsstücke von Furqub für eines von Shata. Alle diese Arten haben die gleiche Beschreibung, also kaufen Sie nicht zwei für eins mit verzögerten Bedingungen.“ Malik sagte: „Es schadet nicht, das, was Sie an Dingen dieser Art kaufen, vor Abschluss des Geschäfts an jemand anderen als die Person zu verkaufen, von der Sie sie gekauft haben, wenn der Preis in bar bezahlt wurde.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 31/1357
Grad
Sahih Lighairihi
Kategorie
Kapitel 31: Handelsgeschäfte
Themen:
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