Muwatta von Imam Malik — Hadith #35818
Hadith #35818
حَدَّثَنَا يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ مُحَمَّدِ بْنِ يَحْيَى بْنِ حَبَّانَ، وَعَنْ أَبِي الزِّنَادِ، عَنِ الأَعْرَجِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنِ الْمُلاَمَسَةِ وَالْمُنَابَذَةِ .
Yahya erzählte mir von Malik von Muhammad ibn Yahya ibn Habban und von Abu'z-Zinad von al-Araj von Abu Hurayra, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden gewähren, Mulamasa und Munabadha verboten habe. Malik sagte: „Mulamasa ist, wenn ein Mann ein Kleidungsstück fühlen kann, es aber nicht entfalten oder untersuchen darf, was darin ist, oder er nachts kauft und nicht weiß, was darin ist. Munabadha bedeutet, dass ein Mann sein Kleidungsstück einem anderen zuwirft und der andere sein Kleidungsstück wirft, ohne dass einer von beiden es untersucht. Jeder von ihnen sagt: „Das ist dafür.“ Das ist es, was Mulamasa und Munabadha verbieten.“ Malik sagte, dass der Verkauf von Bündeln mit einer Liste ihres Inhalts etwas anderes sei als der Verkauf des in einer Tasche versteckten Umhangs oder des zusammengefalteten Tuchs und dergleichen. Was den Unterschied machte, war, dass es sich um eine gängige Praxis handelte und es sich dabei um etwas handelte, womit die Menschen vertraut waren und was die Menschen in der Vergangenheit getan hatten, und dass es immer noch zu den erlaubten Transaktionen und Handelsgeschäften von Menschen gehörte, in denen sie keinen Schaden sahen, da beim Verkauf von Bündeln mit einer Inhaltsliste, ohne sie rückgängig zu machen, keine unsichere Transaktion beabsichtigt war und sie nicht an Mulamasa erinnerte
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 31/1363
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 31: Handelsgeschäfte
Themen:
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