Muwatta von Imam Malik — Hadith #35929

Hadith #35929
حَدَّثَنِي مَالِكٌ، أَنَّهُ بَلَغَهُ أَنَّ عَبْدَ اللَّهِ بْنَ عُمَرَ، سُئِلَ عَنِ الرَّقَبَةِ الْوَاجِبَةِ، هَلْ تُشْتَرَى بِشَرْطٍ فَقَالَ لاَ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَذَلِكَ أَحْسَنُ مَا سَمِعْتُ فِي الرِّقَابِ الْوَاجِبَةِ أَنَّهُ لاَ يَشْتَرِيهَا الَّذِي يُعْتِقُهَا فِيمَا وَجَبَ عَلَيْهِ بِشَرْطٍ عَلَى أَنْ يُعْتِقَهَا لأَنَّهُ إِذَا فَعَلَ ذَلِكَ فَلَيْسَتْ بِرَقَبَةٍ تَامَّةٍ لأَنَّهُ يَضَعُ مِنْ ثَمَنِهَا لِلَّذِي يَشْتَرِطُ مِنْ عِتْقِهَا ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَلاَ بَأْسَ أَنْ يَشْتَرِيَ الرَّقَبَةَ فِي التَّطَوُّعِ وَيَشْتَرِطَ أَنْ يُعْتِقَهَا ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ إِنَّ أَحْسَنَ مَا سُمِعَ فِي الرِّقَابِ الْوَاجِبَةِ أَنَّهُ لاَ يَجُوزُ أَنْ يُعْتَقَ فِيهَا نَصْرَانِيٌّ وَلاَ يَهُودِيٌّ وَلاَ يُعْتَقُ فِيهَا مُكَاتَبٌ وَلاَ مُدَبَّرٌ وَلاَ أُمُّ وَلَدٍ وَلاَ مُعْتَقٌ إِلَى سِنِينَ وَلاَ أَعْمَى وَلاَ بَأْسَ أَنْ يُعْتَقَ النَّصْرَانِيُّ وَالْيَهُودِيُّ وَالْمَجُوسِيُّ تَطَوُّعًا لأَنَّ اللَّهَ تَبَارَكَ وَتَعَالَى قَالَ فِي كِتَابِهِ ‏{‏فَإِمَّا مَنًّا بَعْدُ وَإِمَّا فِدَاءً‏}‏ فَالْمَنُّ الْعَتَاقَةُ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فَأَمَّا الرِّقَابُ الْوَاجِبَةُ الَّتِي ذَكَرَ اللَّهُ فِي الْكِتَابِ فَإِنَّهُ لاَ يُعْتَقُ فِيهَا إِلاَّ رَقَبَةٌ مُؤْمِنَةٌ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَكَذَلِكَ فِي إِطْعَامِ الْمَسَاكِينِ فِي الْكَفَّارَاتِ لاَ يَنْبَغِي أَنْ يُطْعَمَ فِيهَا إِلاَّ الْمُسْلِمُونَ وَلاَ يُطْعَمُ فِيهَا أَحَدٌ عَلَى غَيْرِ دِينِ الإِسْلاَمِ ‏.‏
Malik erzählte mir, dass er gehört hatte, dass Abdullah ibn Umar gefragt wurde, ob ein Sklave unter der konkreten Bedingung gekauft werden könne, dass er zur Erfüllung der Verpflichtung zur Sklavenbefreiung verwendet werden solle, und er antwortete: „Nein.“ Malik sagte: „Das ist das Beste, was ich über die Verpflichtung zur Befreiung von Sklaven gehört habe. Jemand, der einen Sklaven aufgrund einer ihm obliegenden Verpflichtung freilassen muss, darf keinen unter der Bedingung kaufen, dass er ihn freilässt, denn wenn er das tut, ist alles, was er kauft, nicht vollständig ein Sklave, weil er seinen Preis durch die Bedingung, die er für die Freilassung gemacht hat, gesenkt hat.“ Malik fügte hinzu: „Es schadet jedoch nicht, wenn jemand eine Person kauft, nur um sie freizulassen.“ Malik sagte: „Das Beste, was ich über die Verpflichtung zur Sklavenbefreiung gehört habe, ist, dass es nicht erlaubt ist, einen Christen oder einen Juden zu befreien, um diese zu erfüllen, und man lässt weder einen Mukatab, einen Mudabbar, noch einen Umm Walad, noch einen Sklaven, der nach einer bestimmten Anzahl von Jahren freigelassen wird, oder eine blinde Person frei. Es schadet nicht, einen Christen, Juden oder Magier freiwillig zu befreien, denn Allah, der Gesegnete, der Erhabene, hat es gesagt.“ In Seinem Buch heißt es: „Entweder als Gefallen oder als Lösegeld“ (Sure 47, Ayat 4). Die Gunst bedeutet Befreiung.“ Malik sagte: „Was die Verpflichtungen zur Befreiung von Sklaven betrifft, die Allah im Buch erwähnt hat, so befreit man nur einen Mumin-Sklaven für sie.“ Malik sagte: „Es ist so, wenn man arme Menschen für Kaffara speist. Man darf nur Muslime speisen und man speist niemanden außerhalb des Glaubens des Islam.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 38/1474
Grad
Maqtu Daif
Kategorie
Kapitel 38: Freilassung und Wala
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Themen: #Mother #Death

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