Muwatta von Imam Malik — Hadith #35794
Hadith #35794
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، أَنَّهُ قَالَ لاَ بَأْسَ بِأَنْ يُسَلِّفَ الرَّجُلُ الرَّجُلَ فِي الطَّعَامِ الْمَوْصُوفِ بِسِعْرٍ مَعْلُومٍ إِلَى أَجَلٍ مُسَمًّى مَا لَمْ يَكُنْ فِي زَرْعٍ لَمْ يَبْدُ صَلاَحُهُ أَوْ تَمْرٍ لَمْ يَبْدُ صَلاَحُهُ . قَالَ مَالِكٌ الأَمْرُ عِنْدَنَا فِيمَنْ سَلَّفَ فِي طَعَامٍ بِسِعْرٍ مَعْلُومٍ إِلَى أَجَلٍ مُسَمًّى فَحَلَّ الأَجَلُ فَلَمْ يَجِدِ الْمُبْتَاعُ عِنْدَ الْبَائِعِ وَفَاءً مِمَّا ابْتَاعَ مِنْهُ فَأَقَالَهُ فَإِنَّهُ لاَ يَنْبَغِي لَهُ أَنْ يَأْخُذَ مِنْهُ إِلاَّ وَرِقَهُ أَوْ ذَهَبَهُ أَوِ الثَّمَنَ الَّذِي دَفَعَ إِلَيْهِ بِعَيْنِهِ وَإِنَّهُ لاَ يَشْتَرِي مِنْهُ بِذَلِكَ الثَّمَنِ شَيْئًا حَتَّى يَقْبِضَهُ مِنْهُ وَذَلِكَ أَنَّهُ إِذَا أَخَذَ غَيْرَ الثَّمَنِ الَّذِي دَفَعَ إِلَيْهِ أَوْ صَرَفَهُ فِي سِلْعَةٍ غَيْرِ الطَّعَامِ الَّذِي ابْتَاعَ مِنْهُ فَهُوَ بَيْعُ الطَّعَامِ قَبْلَ أَنْ يُسْتَوْفَى . قَالَ مَالِكٌ وَقَدْ نَهَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَنْ بَيْعِ الطَّعَامِ قَبْلَ أَنْ يُسْتَوْفَى . قَالَ مَالِكٌ فَإِنْ نَدِمَ الْمُشْتَرِي فَقَالَ لِلْبَائِعِ أَقِلْنِي وَأُنْظِرُكَ بِالثَّمَنِ الَّذِي دَفَعْتُ إِلَيْكَ . فَإِنَّ ذَلِكَ لاَ يَصْلُحُ وَأَهْلُ الْعِلْمِ يَنْهَوْنَ عَنْهُ وَذَلِكَ أَنَّهُ لَمَّا حَلَّ الطَّعَامُ لِلْمُشْتَرِي عَلَى الْبَائِعِ أَخَّرَ عَنْهُ حَقَّهُ عَلَى أَنْ يُقِيلَهُ فَكَانَ ذَلِكَ بَيْعَ الطَّعَامِ إِلَى أَجَلٍ قَبْلَ أَنْ يُسْتَوْفَى . قَالَ مَالِكٌ وَتَفْسِيرُ ذَلِكَ أَنَّ الْمُشْتَرِيَ حِينَ حَلَّ الأَجَلُ وَكَرِهَ الطَّعَامَ أَخَذَ بِهِ دِينَارًا إِلَى أَجَلٍ وَلَيْسَ ذَلِكَ بِالإِقَالَةِ وَإِنَّمَا الإِقَالَةُ مَا لَمْ يَزْدَدْ فِيهِ الْبَائِعُ وَلاَ الْمُشْتَرِي فَإِذَا وَقَعَتْ فِيهِ الزِّيَادَةُ بِنَسِيئَةٍ إِلَى أَجَلٍ أَوْ بِشَىْءٍ يَزْدَادُهُ أَحَدُهُمَا عَلَى صَاحِبِهِ أَوْ بِشَىْءٍ يَنْتَفِعُ بِهِ أَحَدُهُمَا فَإِنَّ ذَلِكَ لَيْسَ بِالإِقَالَةِ وَإِنَّمَا تَصِيرُ الإِقَالَةُ إِذَا فَعَلاَ ذَلِكَ بَيْعًا وَإِنَّمَا أُرْخِصَ فِي الإِقَالَةِ وَالشِّرْكِ وَالتَّوْلِيَةِ مَا لَمْ يَدْخُلْ شَيْئًا مِنْ ذَلِكَ زِيَادَةٌ أَوْ نُقْصَانٌ أَوْ نَظِرَةٌ فَإِنْ دَخَلَ ذَلِكَ زِيَادَةٌ أَوْ نُقْصَانٌ أَوْ نَظِرَةٌ صَارَ بَيْعًا يُحِلُّهُ مَا يُحِلُّ الْبَيْعَ وَيُحَرِّمُهُ مَا يُحَرِّمُ الْبَيْعَ . قَالَ مَالِكٌ مَنْ سَلَّفَ فِي حِنْطَةٍ شَامِيَّةٍ فَلاَ بَأْسَ أَنْ يَأْخُذَ مَحْمُولَةً بَعْدَ مَحِلِّ الأَجَلِ . قَالَ مَالِكٌ وَكَذَلِكَ مَنْ سَلَّفَ فِي صِنْفٍ مِنَ الأَصْنَافِ فَلاَ بَأْسَ أَنْ يَأْخُذَ خَيْرًا مِمَّا سَلَّفَ فِيهِ أَوْ أَدْنَى بَعْدَ مَحِلِّ الأَجَلِ وَتَفْسِيرُ ذَلِكَ أَنْ يُسَلِّفَ الرَّجُلُ فِي حِنْطَةٍ مَحْمُولَةٍ فَلاَ بَأْسَ أَنْ يَأْخُذَ شَعِيرًا أَوْ شَامِيَّةً وَإِنْ سَلَّفَ فِي تَمْرٍ عَجْوَةٍ فَلاَ بَأْسَ أَنْ يَأْخُذَ صَيْحَانِيًّا أَوْ جَمْعًا وَإِنْ سَلَّفَ فِي زَبِيبٍ أَحْمَرَ فَلاَ بَأْسَ أَنْ يَأْخُذَ أَسْوَدَ إِذَا كَانَ ذَلِكَ كُلُّهُ بَعْدَ مَحِلِّ الأَجَلِ إِذَا كَانَتْ مَكِيلَةُ ذَلِكَ سَوَاءً بِمِثْلِ كَيْلِ مَا سَلَّفَ فِيهِ .
Yahya erzählte mir von Malik aus Nafi, dass Abdullah ibn Umar sagte, dass es nicht schädlich sei, wenn ein Mann einem anderen Mann einen Vorschuss für Lebensmittel mit einer festgelegten Beschreibung und einem festgelegten Preis bis zu einem festgelegten Datum mache, solange es sich nicht um Feldfrüchte oder Datteln handele, die noch nicht zu reifen begonnen hätten. Malik sagte: „Die Art und Weise, wie wir bei jemandem vorgehen, der bis zu einem bestimmten Datum einen Vorschuss für Lebensmittel zu einem bekannten Preis leistet, und das Datum kommt und er feststellt, dass von dem, was ihm beim Verkäufer verkauft wurde, nicht ausreicht, um seine Bestellung zu erfüllen, und deshalb den Verkauf widerruft, besteht darin, dass er nur das Silber, Gold oder den Preis zurücknehmen muss, den er genau bezahlt hat. Er kauft nichts anderes von dem Mann zum gleichen Preis, bis er zurückbekommen hat, was er bezahlt hat. Das liegt daran, dass er etwas anderes genommen hat Abgesehen von dem Preis, den er ihm zahlte oder gegen andere Waren als die Waren eintauschte, die er von ihm gekauft hatte, würde er Lebensmittel verkaufen, bevor er sie geliefert bekam. Malik sagte: „Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, verbot den Verkauf von Lebensmitteln, bevor sie geliefert wurden.“ Malik sagte, es sei nicht gut, wenn der Käufer seinen Kauf bereue und den Verkäufer auffordere, den Verkauf für ihn zu widerrufen, und er würde ihn nicht sofort zur Zahlung des gezahlten Betrags drängen. Die Leute des Wissens haben das verboten. Der Grund hierfür war, dass der Käufer, als der Verkäufer das Essen für den Käufer bereitstellte, seine Schulden gegenüber dem Verkäufer zurückstellte, damit dieser den Verkauf für ihn widerrufen konnte. Dabei handelte es sich um den Verkauf von Lebensmitteln mit verspäteten Bedingungen vor der Lieferung der Lebensmittel. Malik sagte: „Die Erklärung dafür ist, dass, wenn der Liefertermin erreicht ist und der Käufer das Essen nicht mag, der Verkäufer Geld für die spätere Zahlung einnimmt und es sich daher nicht um einen Widerruf handelt. Ein Widerruf ist das, bei dem weder das noch der … Käufer und Verkäufer erhöht sich. Erfolgt die Erhöhung durch Zahlungsaufschub für einen bestimmten Zeitraum oder durch etwas, das einen von ihnen gegenüber dem anderen erhöht oder einem von ihnen einen Gewinn verschafft, handelt es sich nicht um einen Widerruf. Wenn einer von beiden dies tut, wird aus dem Widerruf ein Verkauf. Es gibt einen Ablass für Widerruf, Partnerschaft und Übertragung, solange darin keine Erhöhung, Verringerung oder Aufschiebung eintritt. Kommt es zu einer Erhöhung, Minderung oder Stundung, handelt es sich um einen Verkauf. Was auch immer einen Verkauf halal macht, macht ihn halal und was auch immer einen Verkauf haram macht, macht ihn haram.“ Malik sagte: „Wenn jemand für syrischen Weizen im Voraus bezahlt, schadet es nicht, wenn er nach Ablauf der Frist eine Ladung übernimmt.“ Malik sagte: „Das Gleiche gilt für jeden, der für irgendetwas Vorschuss leistet.“ Es kann nicht schaden, wenn er nach dem vereinbarten Liefertermin eine bessere oder eine schlechtere Leistung als den von ihm geleisteten Vorschuss in Kauf nimmt. Die Erklärung dafür ist, dass zum Beispiel ein Mann für ein bestimmtes Gewicht Weizen vorschlägt. Es schadet nicht, wenn er sich für Gerste oder syrischen Weizen entscheidet. Wenn er für gute Datteln vorgesorgt hat, kann es nicht schaden, wenn er sich für Datteln von schlechter Qualität entscheidet. Wenn er rote Rosinen im Voraus bezahlt hat, schadet es nicht, wenn er schwarze nimmt, wenn dies nach dem vereinbarten Liefertermin geschieht und wenn das Maß dessen, was er nimmt, dem Maß dessen entspricht, was er im Voraus bezahlt hat
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 31/1339
Grad
Mauquf Sahih
Kategorie
Kapitel 31: Handelsgeschäfte