Muwatta von Imam Malik — Hadith #35910

Hadith #35910
حَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ ‏ "‏ مَا حَقُّ امْرِئٍ مُسْلِمٍ لَهُ شَىْءٌ يُوصَى فِيهِ يَبِيتُ لَيْلَتَيْنِ إِلاَّ وَوَصِيَّتُهُ عِنْدَهُ مَكْتُوبَةٌ ‏"‏ ‏.‏
Malik erzählte mir aus Nafi von Abdullah ibn Umar, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: „Es ist die Pflicht eines muslimischen Mannes, der etwas zu hinterlassen hat, nicht zwei Nächte zu verbringen, ohne ein Testament darüber zu schreiben.“ Malik sagte: „Die allgemein anerkannte Vorgehensweise in unserer Gemeinschaft besteht darin, dass der Erblasser, wenn er etwas über Gesundheit oder Krankheit als Vermächtnis schreibt und darin Befreiungssklaven oder andere Dinge enthält, es bis zu seinem Sterbebett nach Belieben ändern kann. Wenn er ein Vermächtnis lieber aufgeben oder ändern möchte, kann er dies tun, es sei denn, er hat einen Sklaven zum Mudabbar (der nach seinem Tod freigelassen werden soll) gemacht. Wenn er ihn zum Mudabbar gemacht hat, gibt es keine Möglichkeit Er darf sein Testament ändern, weil der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: „Es ist die Pflicht eines muslimischen Mannes, der etwas zu hinterlassen hat, nicht zwei Nächte zu verbringen, ohne ein Testament darüber zu schreiben.“ Sklaven oder anderes als es. Ein Mann hinterlässt ein Vermächtnis in Bezug auf seine Gesundheit und seine Reisen.“ (d. h. er wartet nicht bis zu seinem Sterbebett). Malik fasste zusammen: „Die Art und Weise, Dinge in unserer Gemeinschaft zu tun, über die es keinen Streit gibt, besteht darin, dass er alles ändern kann, was er will, mit Ausnahme der Mudabbar.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 37/1455
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 37: Testamente
Vorheriger Hadith Alle Hadithe anzeigen Nächster Hadith
Themen: #Mother #Death

Verwandte Hadithe