Muwatta von Imam Malik — Hadith #35913
Hadith #35913
حَدَّثَنِي مَالِكٌ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، عَنْ عَامِرِ بْنِ سَعْدِ بْنِ أَبِي وَقَّاصٍ، عَنْ أَبِيهِ، أَنَّهُ قَالَ جَاءَنِي رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَعُودُنِي عَامَ حَجَّةِ الْوَدَاعِ مِنْ وَجَعٍ اشْتَدَّ بِي فَقُلْتُ يَا رَسُولَ اللَّهِ قَدْ بَلَغَ بِي مِنَ الْوَجَعِ مَا تَرَى وَأَنَا ذُو مَالٍ وَلاَ يَرِثُنِي إِلاَّ ابْنَةٌ لِي أَفَأَتَصَدَّقُ بِثُلُثَىْ مَالِي قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم " لاَ " . فَقُلْتُ فَالشَّطْرُ قَالَ " لاَ " . ثُمَّ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم " الثُّلُثُ وَالثُّلُثُ كَثِيرٌ إِنَّكَ أَنْ تَذَرَ وَرَثَتَكَ أَغْنِيَاءَ خَيْرٌ مِنْ أَنْ تَذَرَهُمْ عَالَةً يَتَكَفَّفُونَ النَّاسَ وَإِنَّكَ لَنْ تُنْفِقَ نَفَقَةً تَبْتَغِي بِهَا وَجْهَ اللَّهِ إِلاَّ أُجِرْتَ حَتَّى مَا تَجْعَلُ فِي فِي امْرَأَتِكَ " . قَالَ فَقُلْتُ يَا رَسُولَ اللَّهِ أَأُخَلَّفُ بَعْدَ أَصْحَابِي فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم " إِنَّكَ لَنْ تُخَلَّفَ فَتَعْمَلَ عَمَلاً صَالِحًا إِلاَّ ازْدَدْتَ بِهِ دَرَجَةً وَرِفْعَةً وَلَعَلَّكَ أَنْ تُخَلَّفَ حَتَّى يَنْتَفِعَ بِكَ أَقْوَامٌ وَيُضَرَّ بِكَ آخَرُونَ اللَّهُمَّ أَمْضِ لأَصْحَابِي هِجْرَتَهُمْ وَلاَ تَرُدَّهُمْ عَلَى أَعْقَابِهِمْ لَكِنِ الْبَائِسُ سَعْدُ ابْنُ خَوْلَةَ يَرْثِي لَهُ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنْ مَاتَ بِمَكَّةَ " .
Malik erzählte mir von Ibn Shihab von Amir ibn Sad ibn Abi Waqqas, dass sein Vater sagte: „Der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, kam zu mir, um mich wegen eines Schmerzes zu behandeln, der im Jahr des Abschieds-Hajj schwer zu ertragen war. Ich sagte: „Gesandter Allahs, du kannst sehen, wie weit der Schmerz mich erreicht hat. Ich habe Eigentum und nur meine Tochter erbt von mir. Soll ich zwei Drittel von meinem geben.“ Eigentum als Sadaqa?' Der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, sagte: „Nein.“ Ich sagte: „Die Hälfte?“ Er sagte: „Nein.“ Dann sagte der Gesandte Allahs, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden: „Ein Drittel, und ein Drittel ist viel.“ Es ist besser, Ihre Erben reich zu lassen, als sie arm zu lassen, damit sie von Menschen betteln können. Du gibst niemals etwas für den Lebensunterhalt aus, weil du dadurch das Angesicht Allahs erstrebst, sondern wirst dafür belohnt, sogar mit dem, was du für deine Frau festlegst.‘ Sad sagte: „Gesandter Allahs, werde ich hier in Mekka zurückgelassen, nachdem meine Gefährten nach Medina aufgebrochen sind?“ Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte: „Wenn du zurückgelassen wirst und gute Taten tust, wirst du dadurch deinen Rang und deine Erhebung erhöhen.“ Vielleicht werden Sie zurückgelassen, so dass einige Menschen von Ihnen profitieren und andere von Ihnen geschädigt werden. O Allah! Vervollständigen Sie ihre Hijra für meine Gefährten und wenden Sie sie nicht ab. Der Unglückliche ist Said ibn Khawla.' Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, war über ihn betrübt, denn er war in Mekka gestorben.“ Yahya sagte, dass er Malik über einen Mann sprechen hörte, der einem Mann ein Drittel seines Besitzes vermachte, und auch sagte: „Mein Sklave wird so und so (einem anderen Mann) dienen, solange er lebt, dann ist er es.“ frei“, dann wurde das untersucht, und es wurde festgestellt, dass der Sklave ein Drittel des Eigentums des Verstorbenen war. Malik sagte: „Der Dienst des Sklaven wird bewertet.“ Dann teilen die beiden es unter sich auf. Derjenige, dem ein Drittel gewollt wurde, nimmt sein Drittel als Anteil, und derjenige, dem der Dienst des Sklaven gewollt wurde, nimmt das, was für ihn vom Dienst des Sklaven geschätzt wurde. Jeder von ihnen nimmt entsprechend seinem Anteil vom Dienst des Sklaven oder von seinem Lohn, wenn er einen Lohn hat. Wenn derjenige, dem der Dienst des Sklaven für die Zeit seines Lebens übertragen wurde, stirbt, wird der Sklave freigelassen.“ Yahya sagte, dass er Malik über jemanden sprechen hörte, der sein Drittes wollte, und sagte: „Der und der hat das und das, und der und das hat das und das“, wobei er einen Teil seines Besitzes beim Namen nannte, und seine Erben protestierten, dass es mehr als ein Drittel sei. Malik sagte: „Die Erben haben dann die Wahl, den Begünstigten ihr gesamtes Vermächtnis zu geben und den Rest des Vermögens des Verstorbenen zu übernehmen, oder ob sie ein Drittel des Vermögens des Verstorbenen unter den Begünstigten aufteilen und ihnen ihr Drittel überlassen. Wenn sie es wünschen, reichen ihre Rechte daran so weit, wie sie reichen.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 37/1458
Grad
Sahih
Kategorie
Kapitel 37: Testamente