Muwatta von Imam Malik — Hadith #36047
Hadith #36047
وَحَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ عُمَرَ بْنِ حُسَيْنٍ، مَوْلَى عَائِشَةَ بِنْتِ قُدَامَةَ أَنَّ عَبْدَ الْمَلِكِ بْنَ مَرْوَانَ، أَقَادَ وَلِيَّ رَجُلٍ مِنْ رَجُلٍ قَتَلَهُ بِعَصًا فَقَتَلَهُ وَلِيُّهُ بِعَصًا . قَالَ مَالِكٌ وَالأَمْرُ الْمُجْتَمَعُ عَلَيْهِ الَّذِي لاَ اخْتِلاَفَ فِيهِ عِنْدَنَا أَنَّ الرَّجُلَ إِذَا ضَرَبَ الرَّجُلَ بِعَصًا أَوْ رَمَاهُ بِحَجَرٍ أَوْ ضَرَبَهُ عَمْدًا فَمَاتَ مِنْ ذَلِكَ فَإِنَّ ذَلِكَ هُوَ الْعَمْدُ وَفِيهِ الْقِصَاصُ . قَالَ مَالِكٌ فَقَتْلُ الْعَمْدِ عِنْدَنَا أَنْ يَعْمِدَ الرَّجُلُ إِلَى الرَّجُلِ فَيَضْرِبَهُ حَتَّى تَفِيظَ نَفْسُهُ وَمِنَ الْعَمْدِ أَيْضًا أَنْ يَضْرِبَ الرَّجُلُ الرَّجُلَ فِي النَّائِرَةِ تَكُونُ بَيْنَهُمَا ثُمَّ يَنْصَرِفُ عَنْهُ وَهُوَ حَىٌّ فَيُنْزَى فِي ضَرْبِهِ فَيَمُوتُ فَتَكُونُ فِي ذَلِكَ الْقَسَامَةُ . قَالَ مَالِكٌ الأَمْرُ عِنْدَنَا أَنَّهُ يُقْتَلُ فِي الْعَمْدِ الرِّجَالُ الأَحْرَارُ بِالرَّجُلِ الْحُرِّ الْوَاحِدِ وَالنِّسَاءُ بِالْمَرْأَةِ كَذَلِكَ وَالْعَبِيدُ بِالْعَبْدِ كَذَلِكَ .
Yahya erzählte mir von Malik von Umar ibn Husayn, der Mawla von A'isha bint Qudama, dass Abd al-Malik ibn Marwan Vergeltung gegen einen Mann verhängte, der eine Mawla mit einem Stock tötete, und dass der Schutzpatron der Mawla den Mann mit einem Stock tötete. Malik sagte: „Die allgemein anerkannte Vorgehensweise in unserer Gemeinschaft, über die es keinen Streit gibt, ist, dass es eine vorsätzliche Verletzung ist, wenn ein Mann einen anderen Mann mit einem Stock oder einem Stein schlägt oder ihn absichtlich schlägt und dabei seinen Tod verursacht, und dass es eine Vergeltung dafür gibt.“ Malik sagte: „Vorsätzlicher Mord bei uns ist, dass ein Mann absichtlich auf einen Mann zugeht und ihn schlägt, bis er das Leben verliert. Zu einer vorsätzlichen Verletzung gehört auch, dass ein Mann einen Mann im Streit zwischen ihnen schlägt. Er verlässt ihn, während er lebt, und er verblutet und stirbt. Dafür gibt es Vergeltung.“ Malik sagte: „Was in unserer Gemeinschaft getan wird, ist, dass eine Gruppe freier Männer für die vorsätzliche Ermordung eines freien Mannes getötet wird, eine Gruppe Frauen für eine Frau und eine Gruppe Sklaven für einen Sklaven.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 43/1592
Grad
Maqtu Sahih
Kategorie
Kapitel 43: Blutgeld