Muwatta von Imam Malik — Hadith #35127

Hadith #35127
قَالَ مَالِكٌ وَبَلَغَنِي عَنْ سُلَيْمَانَ بْنِ يَسَارٍ، مِثْلُ ذَلِكَ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ مَنْ مَاتَ وَعَلَيْهِ نَذْرٌ مِنْ رَقَبَةٍ يُعْتِقُهَا أَوْ صِيَامٍ أَوْ صَدَقَةٍ أَوْ بَدَنَةٍ فَأَوْصَى بِأَنْ يُوَفَّى ذَلِكَ عَنْهُ مِنْ مَالِهِ فَإِنَّ الصَّدَقَةَ وَالْبَدَنَةَ فِي ثُلُثِهِ وَهُوَ يُبَدَّى عَلَى مَا سِوَاهُ مِنَ الْوَصَايَا إِلاَّ مَا كَانَ مِثْلَهُ وَذَلِكَ أَنَّهُ لَيْسَ الْوَاجِبُ عَلَيْهِ مِنَ النُّذُورِ وَغَيْرِهَا كَهَيْئَةِ مَا يَتَطَوَّعُ بِهِ مِمَّا لَيْسَ بِوَاجِبٍ وَإِنَّمَا يُجْعَلُ ذَلِكَ فِي ثُلُثِهِ خَاصَّةً دُونَ رَأْسِ مَالِهِ لأَنَّهُ لَوْ جَازَ لَهُ ذَلِكَ فِي رَأْسِ مَالِهِ لأَخَّرَ الْمُتَوَفَّى مِثْلَ ذَلِكَ مِنَ الأُمُورِ الْوَاجِبَةِ عَلَيْهِ حَتَّى إِذَا حَضَرَتْهُ الْوَفَاةُ وَصَارَ الْمَالُ لِوَرَثَتِهِ سَمَّى مِثْلَ هَذِهِ الأَشْيَاءِ الَّتِي لَمْ يَكُنْ يَتَقَاضَاهَا مِنْهُ مُتَقَاضٍ فَلَوْ كَانَ ذَلِكَ جَائِزًا لَهُ أَخَّرَ هَذِهِ الأَشْيَاءَ حَتَّى إِذَا كَانَ عِنْدَ مَوْتِهِ سَمَّاهَا وَعَسَى أَنْ يُحِيطَ بِجَمِيعِ مَالِهِ فَلَيْسَ ذَلِكَ لَهُ ‏.‏
Malik sagte: „Ich wurde durch die Autorität von Sulayman bin Yassar informiert, so etwas in der Art. Malik sagte: Wer mit einem Gelübde stirbt, einen Sklaven zu befreien, oder Fasten, oder Zakat oder Zakat, also empfahl er, dass dies in seinem Namen aus seinem Vermögen bezahlt wird, weil Zakat und Zakat ein Drittel davon ausmachen, und es basiert auf den anderen Beträgen. Die Gebote außer dem, was so ist, und das liegt daran, dass es für ihn nicht verpflichtend ist, die Gelübde zu erfüllen und andere Dinge, die er freiwillig tut, von dem, was nicht verpflichtend ist. Dies gilt vielmehr für ein Drittel davon, mit Ausnahme seines Kapitals, denn wenn es ihm gestattet worden wäre, dies mit seinem Kapital zu tun, hätte der Verstorbene solche Dinge aufgeschoben, selbst wenn der Tod eintritt und das Geld an seine Erben geht. Wenn es ihm erlaubt wäre, diese Dinge zu hinterlassen, bis er sie zum Zeitpunkt seines Todes benannt hat gehofft hatte, dass er sein gesamtes Vermögen zurückhalten würde, dann ist das bei ihm nicht der Fall.
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 18/672
Grad
Maqtu Daif
Kategorie
Kapitel 18: Fasten
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