Muwatta von Imam Malik — Hadith #35136

Hadith #35136
حَدَّثَنِي يَحْيَى، عَنْ مَالِكٍ، أَنَّهُ بَلَغَهُ أَنَّ أَنَسَ بْنَ مَالِكٍ، كَبِرَ حَتَّى كَانَ لاَ يَقْدِرُ عَلَى الصِّيَامِ فَكَانَ يَفْتَدِي ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ وَلاَ أَرَى ذَلِكَ وَاجِبًا وَأَحَبُّ إِلَىَّ أَنْ يَفْعَلَهُ إِذَا كَانَ قَوِيًّا عَلَيْهِ فَمَنْ فَدَى فَإِنَّمَا يُطْعِمُ مَكَانَ كُلِّ يَوْمٍ مُدًّا بِمُدِّ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم ‏.‏
Yahya sagte, er habe Malik sagen hören: „Jemand, der während eines freiwilligen Fastens aus Vernachlässigung oder Vergesslichkeit isst oder trinkt, muss sein Fasten nicht wiederholen, aber er sollte für den Rest des Tages, an dem er freiwillig fastet, isst oder trinkt, fasten und nicht mit dem Fasten aufhören. Jemand, dem etwas Unerwartetes passiert, das ihn dazu veranlasst, sein Fasten zu brechen, während er freiwillig fastet, muss sein Fasten nicht wiederholen, wenn er es aus einem bestimmten Grund gebrochen hat, und nicht nur, weil.“ Er beschloss, sein Fasten zu brechen, so wie ich nicht glaube, dass jemand ein freiwilliges Gebet wiederholen muss, wenn er es wegen einer Entladung, die er verhindern konnte, unterbrechen musste und die bedeutete, dass er sein Wudu wiederholen musste. Malik sagte: „Sobald ein Mann begonnen hat, eine der richtigen Handlungen (al-amal as-saliha) wie das Gebet, das Fasten und den Haddsch oder ähnliche richtige Handlungen freiwilliger Natur auszuführen, sollte er nicht damit aufhören, bis er sie gemäß der Sunna für diese Handlung abgeschlossen hat. Wenn er den Takbir sagt, sollte er nicht damit aufhören, bis er zwei Rakas gebetet hat. Wenn er fastet, sollte er sein Fasten nicht brechen, bis er das Fasten an diesem Tag beendet hat. Wenn er geht.“ In den Ihram sollte er nicht zurückkehren, bis er seinen Hadsch beendet hat, und wenn er mit dem Tawaf beginnt, sollte er damit nicht aufhören, bis er sieben Mal um die Kaba gegangen ist. Er sollte mit keiner dieser Handlungen aufhören, bis er sie abgeschlossen hat, außer wenn etwas passiert, wie zum Beispiel eine Krankheit oder eine andere Angelegenheit, durch die ein Mann entschuldigt wird, weil Allah, der Gesegnete und Erhabene, in Seinem Buch sagt: „Und iss und trinke, bis der weiße Faden für dich vom schwarzen Faden klar wird.“ des Morgengrauens, (und) dann das Fasten bis zur Nacht vollenden“ (Sure 2 Ayat 187), und so muss sein Fasten beenden, wie Allah es gesagt hat. Allah, der Erhabene, sagt (auch): „Und vervollständige den Haddsch und die Umra für Allah.“ Wenn also ein Mann in den Ihram für einen freiwilligen Haddsch gehen würde, nachdem er seinen einzigen obligatorischen Haddsch (bei einer früheren Gelegenheit) durchgeführt hat, könnte er dann nicht mit der Durchführung seines Haddsch aufhören, nachdem er ihn einmal begonnen hat, und den Ihram mitten in seinem Haddsch verlassen. Wer eine freiwillige Handlung beginnt, muss sie, sobald er damit begonnen hat, zu Ende bringen, ebenso wie eine Pflichthandlung zu Ende gebracht werden muss. Das ist das Beste, was ich gehört habe.“ Yahya erzählte mir von Malik, dass er gehört hatte, dass Anas ibn Malik Fidya zu zahlen pflegte, als er alt geworden war und nicht mehr in der Lage war zu fasten. Malik sagte: „Ich halte das nicht für eine Pflicht, aber was mir am besten gefällt, ist, dass ein Mann das Fasten macht, wenn er stark genug ist.“ Wer eine Entschädigung zahlt, gibt einen Schlamm Essen anstelle eines jeden Tages und verwendet dabei den Schlamm des Propheten, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 18/681
Grad
Mauquf Sahih
Kategorie
Kapitel 18: Fasten
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