Muwatta von Imam Malik — Hadith #35950

Hadith #35950
حَدَّثَنِي مَالِكٌ، أَنَّهُ سَمِعَ رَبِيعَةَ بْنَ أَبِي عَبْدِ الرَّحْمَنِ، وَغَيْرَهُ، يَذْكُرُونَ أَنَّ مَكَاتَبًا، كَانَ لِلْفُرَافِصَةِ بْنِ عُمَيْرٍ الْحَنَفِيِّ وَأَنَّهُ عَرَضَ عَلَيْهِ أَنْ يَدْفَعَ إِلَيْهِ جَمِيعَ مَا عَلَيْهِ مِنْ كِتَابَتِهِ فَأَبَى الْفُرَافِصَةُ فَأَتَى الْمُكَاتَبُ مَرْوَانَ بْنَ الْحَكَمِ وَهُوَ أَمِيرُ الْمَدِينَةِ فَذَكَرَ ذَلِكَ لَهُ فَدَعَا مَرْوَانُ الْفُرَافِصَةَ فَقَالَ لَهُ ذَلِكَ فَأَبَى فَأَمَرَ مَرْوَانُ بِذَلِكَ الْمَالِ أَنْ يُقْبَضَ مِنَ الْمُكَاتَبِ فَيُوضَعَ فِي بَيْتِ الْمَالِ وَقَالَ لِلْمُكَاتَبِ اذْهَبْ فَقَدْ عَتَقْتَ ‏.‏ فَلَمَّا رَأَى ذَلِكَ الْفُرَافِصَةُ قَبَضَ الْمَالَ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فَالأَمْرُ عِنْدَنَا أَنَّ الْمُكَاتَبَ إِذَا أَدَّى جَمِيعَ مَا عَلَيْهِ مِنْ نُجُومِهِ قَبْلَ مَحِلِّهَا جَازَ ذَلِكَ لَهُ وَلَمْ يَكُنْ لِسَيِّدِهِ أَنْ يَأْبَى ذَلِكَ عَلَيْهِ وَذَلِكَ أَنَّهُ يَضَعُ عَنِ الْمُكَاتَبِ بِذَلِكَ كُلَّ شَرْطٍ أَوْ خِدْمَةٍ أَوْ سَفَرٍ لأَنَّهُ لاَ تَتِمُّ عَتَاقَةُ رَجُلٍ وَعَلَيْهِ بَقِيَّةٌ مِنْ رِقٍّ وَلاَ تَتِمُّ حُرْمَتُهُ وَلاَ تَجُوزُ شَهَادَتُهُ وَلاَ يَجِبُ مِيرَاثُهُ وَلاَ أَشْبَاهُ هَذَا مِنْ أَمْرِهِ وَلاَ يَنْبَغِي لِسَيِّدِهِ أَنْ يَشْتَرِطَ عَلَيْهِ خِدْمَةً بَعْدَ عَتَاقَتِهِ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ فِي مُكَاتَبٍ مَرِضَ مَرَضًا شَدِيدًا فَأَرَادَ أَنْ يَدْفَعَ نُجُومَهُ كُلَّهَا إِلَى سَيِّدِهِ لأَنْ يَرِثَهُ وَرَثَةٌ لَهُ أَحْرَارٌ وَلَيْسَ مَعَهُ فِي كِتَابَتِهِ وَلَدٌ لَهُ ‏.‏ قَالَ مَالِكٌ ذَلِكَ جَائِزٌ لَهُ لأَنَّهُ تَتِمُّ بِذَلِكَ حُرْمَتُهُ وَتَجُوزُ شَهَادَتُهُ وَيَجُوزُ اعْتِرَافُهُ بِمَا عَلَيْهِ مِنْ دُيُونِ النَّاسِ وَتَجُوزُ وَصِيَّتُهُ وَلَيْسَ لِسَيِّدِهِ أَنْ يَأْبَى ذَلِكَ عَلَيْهِ بِأَنْ يَقُولَ فَرَّ مِنِّي بِمَالِهِ ‏.‏
Malik erzählte mir, dass er hörte, wie Rabia ibn Abi Abd ar-Rahman und andere erwähnten, dass al-Furafisa ibn Umar al-Hanafi einen Mukatab hatte, der ihm anbot, ihm die gesamte geschuldete Kitaba zu zahlen. Al-Furafisa weigerte sich, es anzunehmen, und der Mukatab ging zu Marwan ibn al-Hakam, dem Emir von Medina, und brachte die Angelegenheit zur Sprache. Marwan rief al-Furafisa herbei und sagte ihm, er solle annehmen. Er lehnte ab. Marwan ordnete daraufhin an, dass die Zahlung vom Mukatab abgezogen und in die Schatzkammer überwiesen werde. Er sagte zum Mukatab: „Geh, du bist frei.“ Als al-Furafisa das sah, nahm er das Geld. Malik sagte: „Was unter uns getan wird, wenn ein Mukatab alle Raten, die er schuldet, vor Ablauf der Frist bezahlt, ist, dass es ihm erlaubt ist. Der Meister kann ihm das nicht verweigern. Das liegt daran, dass durch die Zahlung alle Bedingungen vom Mukatab sowie von Dienst und Reisen wegfallen. Die Freilassung eines Mannes ist nicht vollständig, solange er noch in der Sklaverei verbleibt, und seine Unverletzlichkeit als freier Mann wäre auch nicht vollständig und sein Zeugnis erlaubt, eine Erbschaftspflicht und dergleichen in dieser Situation. Sein Meister darf dies nicht tun eine Dienstvereinbarung mit ihm treffen, nachdem er freigelassen wurde.“ Malik sagte, dass es einem Mukatab erlaubt sei, der sehr krank wurde und seinem Herrn alle seine Raten zahlen wollte, weil seine Erben, die frei waren, dann von ihm erben würden und er keine Kinder bei sich in seiner Kitaba hatte, dies zu tun, weil er dadurch seine Unverletzlichkeit als freier Mann vervollständigte, seine Aussage erlaubt war und sein Eingeständnis dessen, was er an Schulden gegenüber Menschen schuldete, erlaubt war. Auch seine Vermächtnis wurde genehmigt. Sein Herr konnte ihm das nicht verweigern, indem er sagte: „Er entkommt mir mit seinem Eigentum.“
Quelle
Muwatta von Imam Malik # 39/1495
Grad
Maqtu Sahih
Kategorie
Kapitel 39: Mukatab
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